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Aktiengesellschaft (AG)

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 29.07.2019 3 Min. Lesezeit

Die Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft, wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder die KGaA (Kommanditgesellschaft auf Aktien). Die AG ist eine juristische Person, da sie ein eigenständiges Rechtssubjekt und daher selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Gesetzliche Regelungen zur AG finden sich im Aktiengesetz (AktG).

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Die AG Gründung

Eine AG kann durch eine oder mehrere Personen gegründet werden, eine Mindestanzahl an Personen ist nicht (mehr) erforderlich. Das Grundkapital einer AG beträgt 50.000 Euro, das vom Gründer aufgebracht werden muss. Entweder durch Zahlung der Summe oder durch eine sog. Sachgründung, also z.B. Einbringung eines Einzelunternehmens. Der Gründer erhält dafür Aktien, die entweder über einen bestimmten Betrag lauten (Nennbetrags-Aktien) oder deren Wert sich in der Summe der gehaltenen Aktien zur gesamten Summe der gehaltenen Aktien ergibt (Stück-Aktien). Außerdem können Aktien noch auf eine bestimmte Person ausgestellt werden (Namens-Aktien) oder derjenige, der sie in den Händen hält, genießt die Ansprüche aus der Aktie (Inhaber-Aktien). Grundsätzlich kann die Firma, also der Name der Gesellschaft, frei erfunden werden. Doch muss in der Firma die Bezeichnung „Aktiengesellschaft“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung, wie „AG“, enthalten sein. Mögliche Bezeichnungen wären also z.B. „Fritz Müller Aktiengesellschaft“ oder auch „Schuhfabrik am Rhein AG“. Eine Satzung, also ein Gesellschaftsvertrag, ist auch für eine AG zwingend notwendig. Dieser muss Mindestangaben enthalten, die im Aktiengesetz geregelt sind.

Organe der AG

Die AG wird durch ihre Organe vertreten. Diese sind der Vorstand, die Aktionärsversammlung (Hauptversammlung) und der Aufsichtsrat. Die Organe haften für ihr Handeln, z.B. der Vorstand für eine Insolvenzverschleppung, jedoch ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

Steuerliche Aspekte einer Aktiengesellschaft

Die AG ist durch ihre Rechtsform bereits ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Sie ist daher verpflichtet Bücher zu führen und Bilanzen aufzustellen, die auch veröffentlicht werden müssen. Daran schließen sich steuerliche Verpflichtungen an, z.B. die Handelsbilanz auch dem Finanzamt einzureichen. Sofern die AG nicht ausschließlich umsatzsteuerfreie Leistungen erbringt, wird sie auch Umsatzsteuer auf ihre Umsätze abführen müssen. Als Rechtssubjekt gilt sie als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Als Körperschaft ist die AG auch körperschaftsteuerpflichtig und gewerbesteuerpflichtig. Befreiungen sind im Einzelfall zu klären.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 29.07.2019 16:28 Uhr

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