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Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Ländern

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Doppelbesteuerungsabkommen

Als Abkommen über die Vermeidung der Doppelbesteuerung (Doppelbesteuerungsabkommen) wird ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten bezeichnet. Damit soll verhindert werden, dass juristische und natürliche Personen, die in beiden Staaten Einkommen erzielen, doppelt besteuert werden. In diesem Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, in welchem Umfang jedem der beiden Staaten das Recht der Besteuerung für die in dem jeweiligen Land erzielten Einkünfte zusteht.

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Die vier Prinzipien

Das Doppelbesteuerungsabkommen beinhaltet 4 Prinzipien. Das sind im Einzelnen das Welteinkommensprinzip (das Welteinkommen des Steuerpflichtigen wird besteuert), das Quellenlandprinzip (das Einkommen wird in dem Land besteuert, in dem das Einkommen erwirtschaftet wurde), das Wohnsitzlandprinzip (der Steuerpflichtige wird in dem Land besteuert, in dem er seinen Wohnsitz hat) und das Territorialprinzip (nur das Einkommen wird besteuert, was der Steuerpflichtige in dem betreffenden Land erzielt hat). Im deutschen Einkommensteuerrecht gelten für Inländer das Wohnsitzlandprinzip und das Welteinkommensprinzip, für Nicht-Inländer gelten das Quellenlandprinzip und das Territorialprinzip.

Abkommen mit mehr als 100 Staaten

Um die tatsächliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, gibt es zwei Standardmethoden: die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode. Bei der Anrechnungsmethode unterscheidet man noch zwischen der Pauschalierungsmethode und der Abzugsmethode. Ziel der Doppelbesteuerungsabkommen ist es, das Einkommen nur einmal zu besteuern, es wird damit nicht angestrebt, Einkommen gar nicht der Besteuerung zu unterwerfen. Deutschland hat mit über 100 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.

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