Der Einzelhandel und die Steuer
Unter einem Einzelhandel versteht man kleine aber auch große Geschäfte, die Waren an Endverbraucher verkaufen. Dies kann ein Lebensmittelmarkt, ein Bekleidungsgeschäft oder auch ein Möbelhaus sein. Die Größe des Einzelhändlers ist für die Beurteilung nicht entscheiden, sondern der Kundeskreis. Ein Einzelhändler verkauft hauptsächlich an nicht-gewerbliche Kunden. Die gewerblichen Kunden kaufen beim Großhandel ein.
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Anfrage stellenBilanzpflichtig?
Ob der Einzelhändler eine Bilanz aufstellen muss ist erst einmal davon abhängig, ob er ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Dort ist definiert, dass ein Kaufmann einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt. Ein Kiosk wird daher wohl keine Bilanz aufstellen müssen, ein großes Kaufhaus schon. Allerdings sind Einzelkaufleute, die weniger als 50.000 Euro Jahresüberschuss und weniger als 500.000 Umsatzerlöse erzielen von der Verpflichtung der Bilanzaufstellung befreit.
Gewerbebetrieb
Einzelhändler sind Gewerbetreibende im Sinne des Einkommen- und Gewerbesteuergesetzes. Dazu gehören z.B. auch Apotheker. Damit erzielen die Einzelhändler Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die nicht nur der Einkommensteuer zu unterwerfen sind, sondern auch der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer wird allerdings teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.
Und die Umsatzsteuer?
Die Einzelhändler tätigen Umsätze, die nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. Gerade weil sie hauptsächlich an Endverbraucher verkaufen, ergeben sich selten Steuerbefreiungen. Denkbar ist allerdings, dass der Kunde Ware, z.B. Bekleidung, in ein Drittland, z.B. USA, ausführt und sich die Umsatzsteuer vom Einzelhändler erstatten lässt. Denn aufgrund einer Zoll-Bestätigung, dass die Ware ausgeführt wurde, führt der Einzelhändler dann ein umsatzsteuerfreies Geschäft aus. Vorsicht ist auch geboten für Einzelhändler im Internet. Informieren Sie sich hier ausführlich bei dem Team von steuerberaten.de!
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