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Gesellschafter

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Gesellschafter bei Personen- und Kapitalgesellschaften

Einem Gesellschafter gehören Anteile an einer Gesellschaft. Dabei gibt es verschiedene Gesellschaftsformen, die aus einem oder mehreren Gesellschaftern bestehen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Gesellschaft aus mehreren Gesellschaftern besteht. Lediglich bei einer GmbH gibt es die sog. Ein-Mann-GmbH, die relativ häufig genutzt wird.

Die Gesellschaften können Personengesellschaften – z. B. Kommanditgesellschaften (KG) oder Offene Handelsgesellschaften (OHG) – oder Kapitalgesellschaften – z. B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaften (AG) – sein. Es gibt noch weitere Gesellschaften, die sich auf Personen- und Kapitalgesellschaften aufteilen.

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Auswirkungen für den Gesellschafter – bei Personengesellschaften

Besitzt eine Person Anteile an einer Personengesellschaft, ist sie Gesellschafter der Personengesellschaft. Sie könnte z. B. ein Komplementär (Vollhafter) einer Kommanditgesellschaft sein. Diese KG erzielt aus steuerlicher Sicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb – zumindest regelmäßig. Es gibt auch Personengesellschaften, die nur vermögensverwaltend tätig sind und daher z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen. Die Verteilung des Gewinns sollte schriftlich fixiert sein. Somit erhält der Komplementär je Jahr eine Gewinnbeteiligung vom Gewinn seiner KG. Diese Gewinne muss der Gesellschafter in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung versteuern. Es handelt sich dabei um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Auch die Gewerbesteuer bzw. der Gewerbesteuermessbetrag wird ihm anteilig zugerechnet. Das Finanzamt der KG stellt die Beteiligungseinkünfte fest und leitet diese dann an das Finanzamt des Komplementärs weiter. Ein Personengesellschafter kann keine anderen Einkünfte als die Personengesellschaft erzielen – hier also Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Auswirkungen für den Gesellschafter – bei Kapitalgesellschaften

Besitzt eine Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft, ist sie Gesellschafter der Kapitalgesellschaft. Sie könnte z. B. Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein. Auch eine GmbH erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Ist der Gesellschafter für die Gesellschaft z. B. als Geschäftsführer tätig, erhält er hierfür eine Geschäftsführervergütung. Diese stellt anders als bei den Personengesellschaften Lohneinkünfte dar. Daher erzielt der Gesellschafter aus dieser Tätigkeit Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Ist er beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer, hat diese Stellung auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung. Werden die Gewinne der GmbH später ausgezahlt (ausgeschüttet), erhält der Gesellschafter damit Einkünfte aus Kapitalvermögen. Diese unterliegen der Abgeltungssteuer. Es bleibt dem Gesellschafter natürlich frei, eine Günstigerprüfung in seiner Einkommensteuererklärung vorzunehmen.

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