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Stammkapital einer Gesellschaft

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 04.08.2018 2 Min. Lesezeit

Das Stammkapital einer Gesellschaft

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH, benötigt zur Gründung und zur Existenz ein sog. Stammkapital. Dies ist ein in der Satzung (Gesellschaftsvertrag) festgelegter Betrag, der nicht angerührt werden darf. Das Stammkapital wird auch im Handelsregister festgehalten. Es muss mindestens 25.000 Euro betragen. Eine GmbH besteht als Gesellschaft grundsätzlich aus mindestens zwei Gesellschaftern, die Einlagen auf ihre Anteile am Stammkapital der GmbH leisten. Damit ist auch festgelegt in welcher Höhe die Gesellschafter beteiligt sind. Besteht das Stammkapital z.B. aus 25.000 Euro und jeder Gesellschafter leistet 12.500 Euro auf das Stammkapital, sind sie beide zu 50% beteiligt. Daraus ergibt sich auch der Anteil an Ausschüttungen, nämlich 50%.

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Bar- und Sachgründung

Die Gründung der GmbH kann durch Bargründung oder Sachgründung erfolgen. Bei einer Bargründung muss die Stammeinlage in Geld erfolgen, bei einer Sachgründung erfolgt die Gründung in Sachwerten. Z.B. könnte ein Einzelunternehmen eines Gesellschafters eingebracht werden. Bei der Bargründung muss von jeder Einlage 25% geleistet werden, bevor die Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Bei einer Sachgründung müssen die Sacheinlagen voll erbracht worden sein. Eine GmbH mit vereinfachter Gründung kann nicht mit Sachgründung erfolgen.

Ein-Mann-GmbH

Seit vielen Jahren gibt es nun schon die sog. Ein-Mann-GmbH. D.h. die GmbH besteht nur aus einem Gesellschafter, der sämtliche Anteile hält. Dieser muss dann die Mindest-Stammeinlage von 25.000 Euro allein erbringen.

Haftung

Die Haftung der GmbH ist beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen. Wurden die Stammeinlagen noch nicht voll erbracht, schulden die Gesellschafter den ausstehenden Betrag nicht den Gläubigern der GmbH sondern der GmbH selbst.

Auflösung oder Liquidation

Das Stammkapital darf vor Auflösung oder Liquidation der GmbH nicht an die Gesellschafter zurück gezahlt werden. Wird das Stammkapital dennoch vorher ausgezahlt, hat die GmbH einen Anspruch auf Rückzahlung des Stammkapitals.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 04.08.2018 10:55 Uhr

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