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Steuerberatungskosten - Höhe und Absetzbarkeit

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Steuerberatungskosten – bei uns online berechnen

Steuerberater bieten ein breites Spektrum an Leistungen an. Dazu gehören die Erstellung der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung, der Jahresabschluss mit sämtlichen Steuererklärungen, auch Steuererklärungen außer der Reihe (z.B. Schenkungsteuererklärung), betriebswirtschaftliche und natürlich auch steuerliche Beratung.

Nutzen Sie die kostenlosen Online-Rechner von steuerberaten.de um die Steuerberatungskosten zu ermitteln.

Je nachdem wie das Verhältnis des Mandanten zu seinem Steuerberater ist oder auch abhängig davon, welche Leistungen er sonst so erhält und in Anspruch nimmt, ist das Gespräch zwischen Steuerberater und Banker des Mandanten vielleicht mal kostenlos, doch in aller Regel wird der Steuerberater seine Leistungen abrechnen.

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Höhe der Steuerberatungskosten

Interessant ist zum einen natürlich die Höhe der Steuerberatungskosten. Doch dies kann nicht in zwei Sätzen abgewickelt werden. Denn zur Ermittlung der Steuerberatungskosten gibt es eine Steuerberatergebührenverordnung, an die sich der Steuerberater halten muss. Nach oben hin ist also nicht „alles offen“. Dabei richten sich die Steuerberatungskosten nach verschiedenen Anhaltspunkten. Nach Gegenstandswert (z.B. der Umsatz), nach Zeit oder auch nach Pauschalvereinbarung. Auf der Seite von steuerberaten.de können Sie sich Ihr individuelles Angebot berechnen lassen.

Absetzbarkeit der Steuerberatungskosten

Der zweite interessante Aspekt ist, ob die Steuerberatungskosten abgesetzt werden können. D.h. also das zu versteuernde Einkommen wieder mindern. Grundsätzlich kann man sagen, dass Steuerberatungskosten absetzbar sind. Allerdings wurde die Absetzbarkeit in einem Teilbereich beschnitten. Steuerberatungskosten für alle betrieblichen Bereiche wie Buchhaltungen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sind in voller Höhe absetzbar. Genauso wie die betriebswirtschaftliche oder steuerliche Beratung in diesem Bereich. Steuerberatungskosten die für einzelne Einkunftsarten anfallen, die nicht im betrieblichen Bereich liegen, z.B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Lohneinkünfte) oder aus Vermietung und Verpachtung sind ebenfalls voll absetzbar. Nicht mehr absetzbar sind die Kosten der Erstellung des sog. Mantelbogens der Einkommensteuererklärung, die Anlage Kind, die Anpassung der Einkommensteuervorauszahlung oder auch die Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung.

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