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Steuererstattung im Steuerbescheid

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 05.02.2019 2 Min. Lesezeit

Die Steuererstattung

Wer Einkünfte – etwa als Arbeitnehmer aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit, als Unternehmer aus einer selbstständigen Tätigkeit, als Vermieter aus Vermietung seiner Immobilie oder aus Kapitalvermögen erzielt, der zahlt häufig zu hohe Steuern an das Finanzamt.

Gerade Angestellte, bei denen zunächst der Arbeitgeber die Steuern vom Lohn abführt, haben außer der Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte - keine andere Möglichkeit, als sich durch die Abgabe der Steuererklärung zu viel entrichtete Steuern im Wege der Steuererstattung vom Finanzamt zurückzuholen.

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Wie man in den Genuss einer Steuererstattung kommt

Hierfür ist es wichtig, dass Sie dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung die einzelnen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten – etwas von Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Versicherungsbeiträgen, außergewöhnlichen Belastungen und haushaltsnahen Dienstleistungen - auch vollständig ausschöpfen. Hier ist oft mehr drin, als Sie denken. Dies wird insbesondere von Steuerpflichtigen unterschätzt, die nicht zu der Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Das Team von steuerberaten.de hilft Ihnen hier gerne weiter. Das gilt auch dann, soweit das Finanzamt nicht alle in Ihrer Steuererklärung geltend gemachten Aufwendungen im Steuerbescheid anerkennt. Selbstverständlich erledigen wir auf Wunsch für Unternehmen auch die Lohnbuchhaltung, die Finanzbuchhaltung oder Ihren Jahresabschluss. Wir informieren Sie vorab transparent über die anfallenden Kosten. Rufen Sie uns kostenlos an unter 0800 / 815 815 8 (werktags 09:00 - 18:00 Uhr) oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 05.02.2019 07:21 Uhr

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