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Einspruchsmöglichkeiten gegen Grundsteuerbescheide im Zuge der Verfassungsreform

Geschätzte Lesezeit: 4 Min.

Die Grundsteuerreform ist für die Erklärungspflichtigen und deren Steuersachbearbeiter in vielerlei Hinsicht Neuland. Wenn die Abgabefrist am 31.01.2023 endet, ergeben sich für beide Parteien neue Fragen, die zurzeit heiß und kontrovers diskutiert werden.

In erster Linie herrscht viel Unklarheit darüber, wie und mit welcher Begründung gegen die bald eintreffenden Steuerbescheide Einspruch eingelegt werden kann.

Wir möchten Sie über verschiedenen Möglichkeiten in diesem Zusammenhang informieren.

Mögliche Einspruchsgründe gegen Grundsteuerbescheide

Fall A: Fehlerhafte Angabe/n in der Erklärung/ Fehler im Bescheid

Gegen inhaltliche Fehler muss man im Rahmen der Einspruchsfrist vorgehen. Hierbei ist es egal, ob der Mandant einen fehlerhaften Wert angegeben hat, dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen ist oder das Finanzamt einen fehlerhaften Bescheid zurückgesendet hat. Sofern Sie hierbei Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Fall B: Fehlerhafte Parameter, die als Berechnungsgrundlage einfließen

Durch eine zu undifferenzierte Staffelung, gerade bei Parametern wie Bodenrichtwert und Vergleichsmiete, können Werte in die Berechnung einfließen, die von den tatsächlichen Gegebenheiten deutlich abweichen. Den zugehörigen Einspruch könnten Sie beispielsweise mit einem geeigneten Gutachten untermauern.

Die Fälle A und B sind höchst individuell gelagert und treffen nur im berechtigten Einzelfall zu.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die generelle Rechtmäßigkeit der Reform anzuzweifeln.

Fall C: Verfassungswidrigkeit

Eine vorgetragene Verfassungswidrigkeit wäre einschlägig zu begründen.

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Ist die Grundsteuer verfassungswidrig?

Die Grundsteuerreform liefert mehrere Angriffspunkte, bei denen die Vereinbarkeit mit einigen verfassungsrechtlichen Prinzipien zumindest angezweifelt werden kann. Auf diese Angriffspunkte möchten wir ebenfalls kurz eingehen.

A) Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes:

Vor allem die abweichenden Modelle in Bayern und Baden-Württemberg lassen Zweifel offen, da an sich stark variierende Gebäude- und Grundstückskonstellationen im Wesentlichen gleich besteuert werden.

B) Bestimmtheitsgrundsatz:

Durch die finale Festsetzung der neuen Hebesätze Ende 2024 ist die geforderte unmittelbare Transparenz der Folgen für den Bürger durch das staatliche Eingreifen nicht gegeben.

C) Missachtung des Übermaßverbots:

Es liegen Anhaltspunkte vor, dass die Typisierung von Grundsteuerwerten und Äquivalenzbeträgen unzulässig ist

D) Weitere Möglichkeiten:

Fallkonstellationen im Falle einer späteren Gesetzesänderung durch das BVerG:

1. Alle Bescheide werden automatisch geändert, weil sie verfassungswidrig sind.

In diesem Fall stellt sich der Einspruch und die damit verbundenen Kosten im Nachhinein als überflüssig heraus.

2. Nur die Bescheide, gegen die ein Einspruch eingelegt worden war, werden geändert, weil sie verfassungswidrig sind.

a) Im Falle einer Gesetzesänderung zugunsten des Mandanten profitiert dieser von seinem fristgerecht eingelegten Einspruch.

b) Im Falle einer Gesetzesänderung zuungunsten des Mandanten wird sein Einspruch zu seinem Nachteil rechtskräftig.

Einspruch wegen Verfassungswidrigkeit

Für den Fall, dass die Verfassungswidrigkeit behauptet wird, ist zu klären, gegen welchen/s Verwaltungsakt/Gesetz vorgegangen werden muss:

  • den Grundsteuerwertbescheid,
  • den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag oder
  • den Grundsteuerbescheid.

Hiernach entscheidet sich, welche gesetzliche Grundlage (Bewertungsgesetz oder einzelgesetzliche Regelung zur Grundsteuer, Landes-Modell oder Bundes-Modell) angegriffen werden muss.

Eine etwaige Verfassungswidrigkeit wird man möglicherweise auch noch bei Festsetzung der Grundsteuer im Jahr 2025 angreifen können. Vieles spricht allerdings dafür, dass entsprechende Einwendungen bereits gegen den ersten Grundlagenbescheid vorzubringen sind. Wir empfehlen Ihnen, sich dahingehend mit Ihrem Steuerberater abzustimmen.

Sofern Sie einen Einspruch beabsichtigen oder Fragen zu den Schilderungen haben, können Sie uns hierzu gerne kontaktieren. Unsere Steuerberater unterstützen und beraten Sie gerne.

Podcast

In der Folge "Was Immobilieneigentümer jetzt tun sollten: Grundsteuererklärung und dann dagegen klagen?", diskutieren steuerberaten.de Geschäftsführer Christian Gebert und Fabian "Steuerfabi" Walter, worauf Immobilieneigentümer achten müssen und ob die Grundsteuerreform verfassungskonform ist.

Quelle für den Blogartikel:

“Analyse der Rechtslage und Tipps für die Praxis Potenzielle Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerreform“ (IWW)

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