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Künstlersozialabgabe für Influencer: Wann wird sie fällig?

Geschätzte Lesezeit: 7 Min.

In der dynamischen Welt des digitalen Marketings setzen immer mehr Unternehmen auf Kooperationen mit Influencern. Was viele Unternehmer und GmbH-Geschäftsführer dabei jedoch übersehen: Diese Zahlungen können der Künstlersozialabgabe unterliegen. Unser aktueller Ratgeber beleuchtet, wann und warum Zahlungen an Influencer abgabepflichtig sind und welche strategischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Künstlersozialabgabe für Influencer

Was ist die Künstlersozialabgabe und wie hoch ist der aktuelle Satz 2025?

Die Künstlersozialabgabe (KSK-Abgabe) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Abgabe, die Unternehmen entrichten müssen, wenn sie regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Sie dient der Finanzierung der Künstlersozialversicherung, die selbstständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Sozialversicherungsschutz bietet wie Arbeitnehmern.

Der aktuelle Abgabesatz für 2025 beträgt 5,0% der Nettovergütung (ohne Umsatzsteuer). Diese Abgabe wird von allen Unternehmen fällig, die regelmäßig künstlerische oder publizistische Leistungen beauftragen – und hierzu zählen nach aktueller Rechtsauffassung auch Zahlungen an Influencer.

Kurz gesagt: Als Unternehmen müssen Sie 5% zusätzlich auf die Nettovergütung kalkulieren, wenn Sie mit Influencern zusammenarbeiten – ein nicht zu unterschätzender Kostenfaktor im Influencer-Marketing.

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Warum können Zahlungen an Influencer unter die Künstlersozialabgabe fallen?

Die Einordnung von Influencer-Tätigkeiten im Kontext des Künstlersozialversicherungsgesetzes ist ein wichtiges Thema für Unternehmen. Nach aktueller Rechtsauffassung können die Tätigkeiten von Influencern unter bestimmten Voraussetzungen als künstlerische oder publizistische Leistungen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes betrachtet werden.

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BSG) werden Personen, die "eigenverantwortlich und in erheblichem Maße zum Erfolg eines Werbevertrags beitragen", als kreativ betrachtet. Auf Influencer übertragen bedeutet dies, dass ihre Leistungen der KSK-Abgabepflicht unterliegen können, da sie typischerweise eigenverantwortlich handeln und in erheblichem Maße zum Erfolg von Werbekampagnen beitragen.

Zu den abgabepflichtigen Leistungen von Influencern zählen beispielsweise:

  • Erstellung professioneller Fotos oder Videos für Social Media
  • Konzeption und Umsetzung von Werbekampagnen
  • Verfassen von Texten wie Blogbeiträgen oder Produktbeschreibungen
  • Kreative Inszenierung von Produkten auf Social-Media-Kanälen

Künstlersozialabgabe für Influencer

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Gilt die KSK-Abgabepflicht unabhängig von der KSK-Mitgliedschaft des Influencers?

Ein weit verbreiteter Irrtum unter Unternehmen ist die Annahme, dass die Abgabepflicht nur besteht, wenn der beauftragte Influencern selbst Mitglied bei der Künstlersozialkasse ist. Diese Annahme ist falsch und kann zu teuren Nachzahlungen führen.

Die Abgabepflicht des beauftragenden Unternehmens besteht vollkommen unabhängig davon, ob der Influencer bei der KSK gemeldet ist oder nicht. Entscheidend ist ausschließlich die Art der erbrachten Leistung. Auch viele Influencer selbst sind sich ihrer möglichen Versicherungspflicht in der Künstlersozialkasse nicht bewusst.

Praxistipp: Selbst wenn ein Influencer nicht bei der KSK gemeldet ist, müssen Sie als Unternehmen die Künstlersozialabgabe entrichten. Es empfiehlt sich daher, diesen Kostenfaktor von Anfang an in die Kalkulation Ihrer Influencer-Kampagnen einzubeziehen. Unsere Steuerexperten bei Ihrem Online-Steuerberater können Sie bei der korrekten Berechnung unterstützen.

Wichtig zu wissen: Die KSK-Mitgliedschaft ist nicht von der steuerlichen Einordnung der Einkünfte abhängig. Ob die Einnahmen des Influencers steuerlich als gewerblich oder freiberuflich klassifiziert werden, spielt für die Abgabepflicht keine Rolle – ausschlaggebend ist allein die kreative Natur der Tätigkeit.

Welche strategische Gestaltungsmöglichkeit besteht für Unternehmen?

Für Unternehmen, die regelmäßig mit Influencern zusammenarbeiten, gibt es eine wichtige Ausnahme von der KSK-Abgabepflicht: Wenn der Influencer seine Leistungen über eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) erbringt, entfällt die Abgabepflicht vollständig.

Der Grund hierfür: Kapitalgesellschaften gelten nicht als Künstler im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes. Die Abgabepflicht besteht ausschließlich bei der Beauftragung natürlicher Personen oder Personengesellschaften.

Strategischer Tipp für langfristige Kooperationen: Bei einer intensiven und langfristigen Zusammenarbeit mit Influencern kann es für beide Seiten vorteilhaft sein, über die Gründung einer GmbH oder UG für den Influencer nachzudenken. Die Einsparung der Künstlersozialabgabe in Höhe von 5% der Nettovergütung kann bei umfangreichen Kampagnen einen erheblichen finanziellen Vorteil darstellen.

Beispielrechnung: Ein Unternehmen zahlt einem Influencer jährlich 100.000 Euro netto für verschiedene Kampagnen.

  • Mit KSK-Abgabe: zusätzliche Kosten von 5.000 Euro (5% von 100.000 Euro)
  • Bei Zahlung an eine Influencer-GmbH: keine KSK-Abgabe = Ersparnis von 5.000 Euro

Lassen Sie sich von unseren Steuerexperten bei steuerberaten.de zu den steuerlichen Vor- und Nachteilen verschiedener Rechtsformen für Influencer beraten!

Welche Konsequenzen drohen bei Nichtbeachtung der KSK-Abgabepflicht?

Die Künstlersozialkasse und die Deutsche Rentenversicherung führen regelmäßig Betriebsprüfungen durch, bei denen die korrekte Abführung der Künstlersozialabgabe überprüft wird. Bei Versäumnissen können auch für mehrere Jahre rückwirkend Beiträge erhoben werden. Zusätzlich besteht das Risiko von Säumniszuschlägen auf nicht rechtzeitig entrichtete Abgaben und im Falle vorsätzlicher oder fahrlässiger Nichtmeldung drohen empfindliche Bußgelder. Es ist daher ratsam, alle Zahlungen an Influencer sorgfältig zu dokumentieren und die Abgabepflicht gewissenhaft zu prüfen.

Praxistipp: Dokumentieren Sie bei jeder Zusammenarbeit mit Influencern genau die Art der erbrachten Leistung und die Rechtsform des Leistungserbringers. Diese Informationen sind entscheidend für die korrekte Beurteilung der Abgabepflicht.

Wie können Unternehmen ihre Abgabepflicht korrekt erfüllen?

Um Ihre Pflichten gegenüber der Künstlersozialkasse korrekt zu erfüllen, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Erfassung aller relevanten Zahlungen: Dokumentieren Sie alle Vergütungen an Influencer oder andere künstlerisch tätige Personen.

  2. Prüfung der Abgabepflicht: Bewerten Sie für jede Zahlung, ob es sich um eine künstlerische oder publizistische Leistung handelt.

  3. Meldung bei der Künstlersozialkasse: Wenn Sie erstmals abgabepflichtige Zahlungen leisten, müssen Sie sich bei der KSK anmelden.

  4. Jährliche Meldung der Bemessungsgrundlage: Bis zum 31. März des Folgejahres müssen Sie die Summe aller abgabepflichtigen Zahlungen des Vorjahres melden.

  5. Zahlung der Abgabe: Nach Erhalt des Bescheids überweisen Sie den fälligen Betrag an die Künstlersozialkasse.

Künstlersozialabgabe für Influencer

Benötigen Sie Unterstützung bei der korrekten Erfassung und Meldung Ihrer KSK-Abgaben? Die Steuerexperten von steuerberaten.de helfen Ihnen gerne weiter!

Häufig gestellte Fragen zur Künstlersozialabgabe bei Influencern

Müssen auch kleine Unternehmen die Künstlersozialabgabe zahlen?

Ja, grundsätzlich gilt die Abgabepflicht für alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe. Es gibt keine Freigrenze für Kleinunternehmen. Allerdings besteht eine Geringfügigkeitsgrenze: Wenn die Summe aller abgabepflichtigen Zahlungen im Jahr 450 Euro nicht übersteigt, entfällt die Abgabepflicht.

Kann die KSK-Abgabe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden?

Ja, die gezahlte Künstlersozialabgabe kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden, was die effektive Belastung für das Unternehmen reduziert.

Wie wirkt sich die Rechtsform des beauftragenden Unternehmens auf die Abgabepflicht aus?

Die Rechtsform des beauftragenden Unternehmens spielt für die Abgabepflicht keine Rolle. Sowohl Einzelunternehmen als auch Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterliegen der Abgabepflicht, wenn sie künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Im Gegensatz dazu spielt die Rechtsform des Influencers eine wichtige Rolle: Während bei der Beauftragung von Einzelpersonen oder Personengesellschaften die KSK-Abgabe anfällt, entfällt diese vollständig, wenn der Influencer als GmbH oder UG tätig ist.

Sie haben weitere Fragen zur Künstlersozialabgabe bei Influencer-Kooperationen oder benötigen individuelle Beratung? Unsere Steuerexperten bei Ihrem Online-Steuerberater unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die steuerliche und abgabenrechtliche Gestaltung Ihrer Marketingaktivitäten. Kontaktieren Sie uns jetzt für ein persönliches Beratungsgespräch!

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