Unverbindlich anfragen Kostenlose Hotline 0800 8158158

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Geringwertige Wirtschaftsgüter – was bedeutet das?

Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern handelt es sich nicht um Wirtschaftsgüter, die von ihrer Beschaffenheit oder Qualität geringwertig sind – es geht lediglich um den Preis. Denkbar sind dabei jegliche Art von beweglichen Wirtschaftsgütern wie Notebook oder Staubsauger, aber nicht Lizenzen als immaterielles Wirtschaftsgut. Das Einkommensteuerrecht hat die geringwertigen Wirtschaftsgüter geschaffen. Es ist lediglich eine Bewertungsfreiheit, denn grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen, das dem Betrieb längere Zeit dienen soll, also sogenanntes Anlagevermögen auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben – bei Notebooks z. B. drei Jahre. Das Einkommensteuerrecht sieht aber vor, dass der Unternehmer sein Notebook als geringwertiges Wirtschaftsgut auch im ersten Jahr voll abschreiben darf. Das produziert dann gleich im ersten Jahr höhere Betriebsausgaben, als wenn drei Jahre lang nur jeweils ein Drittel abgeschrieben werden kann.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Wo liegt die Grenze?

Die GWG-Grenze stieg 2018 von 410 Euro auf 800 Euro (netto). Kostet ein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut zwischen 150 und 800 Euro, handelt es sich um ein sogenanntes geringwertiges Wirtschaftsgut. Wirtschaftsgüter unter 150 Euro können sofort als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Müssen die Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbar sein?

Wie bereits angedeutet, müssen die geringwertigen Wirtschaftsgüter selbstständig nutzbar sein. Das heißt, das jeweilige Wirtschaftsgut darf nicht nur im Zusammenhang mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt werden können. Eine Festplatte, die in einen Computer eingebaut wird, ist daher kein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Unternehmensart

Mandant werden

Wir bieten Ihnen eine fortlaufende steuerliche Beratung, erstellen Ihre Buchhaltung und Abschlüsse zu 100% digital und ortsungebunden.

Unternehmensart

Beratungsgespräch vereinbaren

Wir beantworten einmalige Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle.

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Direkt zum Formular

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück