Umwandlung in eine GmbH
Ein Einzelunternehmen kann in eine GmbH umgewandelt werden, wobei es sich juristisch um eine Neugründung handelt. Das bedeutet, der Unternehmer kann allein oder gemeinsam mit anderen Gesellschaftern eine GmbH gründen, sein Einzelunternehmen stilllegen und das Kapital in die GmbH überführen, er kann auch das Einzelunternehmen weiter bestehen lassen. Der letztgenannte Fall kann aus Gründen des Besitzes an Marken- oder Grundstücksrechten, auch aus steuer- und erbrechtlichen Gründen vollzogen werden. Letzten Endes ist das auch eine finanzielle und organisatorische Frage, obgleich das Einzelunternehmen als Inhaber bestimmter Rechte auch nur als Hülle weiter bestehen kann.
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Anfrage stellenVorteile der Umwandlung in eine GmbH
Die GmbH bietet ab einem bestimmten Geschäftsumfang mit den entsprechenden Risiken und auch bei bestimmten Geschäftsverläufen - beispielsweise dem Wirtschaften auf Kredit - einige unübersehbare Vorteile, deren größter die Haftungsbeschränkung ist. Die Gesellschafter haften lediglich mit ihren Stammeinlagen, was die unbeschränkte Haftung ausschaltet. Wenn eine GmbH die Rechtsform der GmbH und Co. KG wählt, kann sie jederzeit weitere Kommanditisten aufnehmen und damit ihre Kapitalbasis erweitern. Hinsichtlich der Nachfolgeregelung tritt die GmbH vollhaftend ein, eine natürliche Person ist nicht von Nöten. Der Unternehmensbestand ist daher stets gesichert, denn eine GmbH stirbt nicht mit dem Tod eines Inhabers. Für Familienunternehmen kann dieser Punkt äußerst bedeutsam sein. Der Einfluss von Arbeitnehmern ist zu beachten, es unterscheiden sich die Rechtsformen der GmbH und der Kommanditgesellschaft hinsichtlich der in Deutschland geltenden Mitbestimmungsgesetze. Hinsichtlich der Geschäftsführung kann jede GmbH außenstehende Fachleute anstellen, was einen großen Vorzug darstellt.
Ablauf der Umwandlung
Das Einzelunternehmen wird entweder abgemeldet oder bleibt weiter bestehen, die GmbH wird neu gegründet. Hierfür ist eine Stammeinlage von 25.000 Euro nötig, die nicht hinterlegt, sondern lediglich per Eröffnungsbilanz nachgewiesen werden muss. Es kann sich auch um Sachwerte handeln. Es folgt die Handelsregistereintragung, die bei einer Mindesteinlage von 25.000 Euro etwa 250 Euro kostet, bei höherer Stammeinlage richten sich die Gebühren nach der Kostenordnung des Amtsgerichtes. Ein Eintrag im Bundesanzeiger kostet bis zu 250 Euro, der Notar kostet etwa 200 bis 450 Euro, ausgenommen bei einer Ein-Mann-GmbH, die sehr preiswert beurkundet wird (um 90 Euro). Beim Handelsregister ist eine Eröffnungsbilanz vorzulegen, für die ein Steuerberater selten unter 150 Euro verlangt.
Für die Gründung selbst entsteht zunächst eine Vorgründungsgesellschaft in der Rechtsform der GbR oder OHG, die zwischen mehreren Gesellschaftern - falls vorhanden - einen Gesellschaftsvertrag formuliert. Sollten in dieser Phase schon Geschäfte getätigt werden, haften die Gesellschafter vor dem Eintrag der GmbH zunächst mit ihrem vollen Vermögen. Ist der Gesellschaftsvertrag unterschrieben, entsteht die Vor-GmbH, diese wird im Handelsregister eingetragen, wodurch die GmbH gegründet ist.
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