Zusammenfassende Meldung ( ZM ) - Wofür?

Was ist zu melden?
In der Zusammenfassenden Meldung ist folgendes zu melden:







Was kommt rein?
In der Zusammenfassenden Meldung sind folgende Angaben zu machen: - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des erklärenden Unternehmers - Zu erklärender Umsatz mit Bemessungsgrundlage und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des abnehmenden UnternehmersWann und wie ist zu melden?
Bis zum 30.06.2010 war die Zusammenfassende Meldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des Quartals abzugeben. Bei Fristverlängerung für die Umsatzsteuervoranmeldung, galt diese auch für die Zusammenfassende Meldung. Seit dem 01.07.2010 muss die Zusammenfassende Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Monats abgegeben werden. Eine Fristverlängerung gibt es nicht mehr. Unternehmer die in den letzten vier Quartalen jeweils weniger als 100.000 Euro in der Zusammenfassenden Meldung erklärt haben dürfen weiterhin vierteljährlich abgeben. Die Zusammenfassende Meldung darf grundsätzlich nur noch elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden. Jeder Unternehmer mit den aufgeführten Umsätzen muss eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Sofern er in einem Meldezeitraum keine entsprechenden Umsätze erzielt muss er auch keine Zusammenfassende Meldung abgeben, auch keine 0-Meldung.Steuerberatung kann so einfach sein
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