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Verdeckte Gewinnausschüttung

Geschätzte Lesezeit: 3 Min.

Was versteht man unter der Verdeckte Gewinnausschüttung

Mit einer Gewinnausschüttung ist grundsätzlich die Verteilung des Gewinns einer Kapitalgesellschaft gemeint. Die Kapitalgesellschaftern versteuern ihre erwirtschafteten Gewinne selbst und die Anteilseigner erhalten dann aus den versteuerten Gewinnen Gewinnausschüttungen im Verhältnis ihrer Anteile. Diese Gewinnausschüttungen sind mit der Gesellschafterversammlung zu beschließen. Dann handelt es sich um sog. offene Gewinnausschüttungen. Es gibt aber auch verdeckte Gewinnausschüttungen. Diese sind erst mal gar nicht als Gewinnausschüttung zu erkennen.

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Vermögensminderung/verhinderte Vermögensmehrung

Eine verdeckte Gewinnausschüttung hat Auswirkung auf das Eigenkapital der Kapitalgesellschaft. Dies erfolgt durch eine Vermögensminderung oder eine verhinderte Vermögensmehrung. Z. B. entnimmt ein Gesellschafter unentgeltlich einen betrieblichen Pkw aus dem Fuhrpark und mindert dadurch das Vermögen oder ein anderer lässt den betrieblichen Gärtner seinen eigenen Garten umgestalten, was einem fremden Kunden mit 5.000 Euro berechnet worden wäre. Dabei handelt es sich dann um eine verhinderte Vermögensmehrung.

Korrektur des steuerlichen Gewinns

In den Fällen, in den die verdeckte Gewinnausschüttung eine Auswirkung auf den steuerlichen Gewinn und damit auf die Steuern hatte, wird das Einkommen dann wieder erhöht. Dies erfolgt in aller Regel während Betriebsprüfungen. Hatte der Vorgang keine Auswirkung auf das steuerliche Ergebnis, erfolgt keine Änderung. Dies könnte z.B. der Fall sein, wenn ein Gesellschafter zwar einen Pkw entnimmt, der Restbuchwert (der dem tatsächlichen Wert des Pkws entspricht) aber nicht gewinnwirksam ausgebucht wird, sondern über das Kapitalkonto des Gesellschafters. Dann hat sich der Gewinn durch diesen Vorgang nicht verändert.

Gesellschaftsverhältnis

Der Dreh- und Angelpunkt ist die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis. Erhält also der Gesellschafter z.B. eine überteuerte Miete für einen ihm gehörenden Lagerplatz, für den ein fremder Dritter nur die ortsübliche Miete erhalten hätte, liegt dies wohl im Gesellschaftsverhältnis begründet. Insofern ist es auch immer wichtig auf ordentliche Verträge von Anfang an zu achten. Denn mit einem Fremden hätte der Geschäftsführer der Kapitalgesellschaft sicherlich keine Miete ohne Vertrag gezahlt. Auch Verträge mit nahe stehenden Personen, also z.B. der Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers, werden von der Finanzverwaltung mit Argus-Augen überprüft.

Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Die Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung ist meistens nicht ganz einfach. Denn wie hoch wäre denn die ortsübliche Miete bei einem Lagerplatz ausgefallen? Und wie viel wäre einem Kunden für die Gartengestaltung abgeknöpft worden? Die Bewertung erfolgt meistens durch Verhandlung zwischen den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaftern und der Finanzverwaltung.

Auswirkungen beim Gesellschafter

Bei dem Gesellschafter führt die verdeckte Gewinnausschüttung zu Einkünften aus Kapitalvermögen. Auch wenn die verdeckte Gewinnausschüttung an die Ehefrau oder die Tochter eines Gesellschafters getätigt wurde, hat der Gesellschafter die Gewinnausschüttung zu versteuern.

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