Unverbindlich anfragen Kostenlose Hotline 0800 8158158

Handelsbilanz

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Handelsbilanz

Die Definition des Kaufmanns findet sich im Handelsgesetzbuch, kurz HGB. Hierin ist auch festgelegt, dass Kaufleute Bilanzen aufzustellen haben. Diese Bilanzen werden Handelsbilanzen genannt, da sie sich aus dem Handelsgesetzbuch ableiten. Daneben gibt es auch eine Steuerbilanz. Diese wird unter Berücksichtigung der Steuergesetze aufgestellt. Jedoch ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz die Handelsbilanz Grundlage für die Steuerbilanz. Noch vor Jahren war es möglich eine einheitliche Handels- und Steuerbilanz aufzustellen, indem die steuerlichen Wertansätze an die handelsrechtlichen Wertansätze angepasst wurden. Mittlerweile ist dies, gerade seit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes, kurz BilMoG, nicht mehr möglich. Für den Kaufmann ist nur die Aufstellung einer Handelsbilanz verpflichtend. Eine Steuerbilanz muss er nicht aufstellen. Für die Steuererklärung ist es ausreichend dem Finanzamt eine Handelsbilanz vorzulegen und das steuerliche Ergebnis hieraus rechnerisch abzuleiten.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Aufstellung der Handelsbilanz

Die Handelsbilanz ist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) aufzustellen. Dabei ist zwar kein bestimmtes Buchführungssystem vorgeschrieben, die Buchführung muss aber so strukturiert sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich verfolgen lassen. In der Handelsbilanz ist vorsichtig zu bewerten. „Der Kaufmann darf sich nicht reicher machen als er ist.“ Das heißt, Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert wurden, während Aufwendungen bereits als Rückstellung oder Verbindlichkeit berücksichtigt werden.

Veröffentlichung der Handelsbilanz

Für Kapitalgesellschaften ist die Veröffentlichung der Handelsbilanz im elektronischen Bundesanzeiger vorgeschrieben. Dies muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen, bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften innerhalb von vier Monaten. Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig von der Größe der Gesellschaft. Es sind jedoch zumindest der Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang einzureichen.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Unternehmensart

Mandant werden

Wir bieten Ihnen eine fortlaufende steuerliche Beratung, erstellen Ihre Buchhaltung und Abschlüsse zu 100% digital und ortsungebunden.

Unternehmensart

Beratungsgespräch vereinbaren

Wir beantworten einmalige Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle.

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Direkt zum Formular

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück