Werbungskosten & Wohnung – Der Zusammenhang

Einkünfteerzielungsabsicht bei fehlenden Einkünften aus Miete
Soweit keine Mieteinnahmen erzielt werden, muss seitens des Steuerpflichtigen eine hinreichende Absicht zur Erzielung von zukünftigen Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung bestehen. Dies wird von den Finanzämtern besonders dann hinterfragt, wenn eine Wohnung nicht über einen längere Zeitraum vermietet worden ist. Inwieweit das Finanzamt hier von Liebhaberei ausgehen darf, ist im jeweils konkreten Einzelfall unterschiedlich.Sollten sich noch weitere Fragen rund um das Thema Werbungskosten & Wohnung ergeben oder konkrete Rechenbeispiele gewünscht sein, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
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