Unverbindlich anfragen Kostenlose Hotline 0800 8158158

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Gewinneinkunftsarten

Das Einkommensteuergesetz benennt die verschiedenen Einkunftsarten. Das sind insgesamt sieben: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus nicht-selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie die sonstigen Einkünfte. Es erfolgt eine weitere Unterteilung in Gewinneinkünfte und in Überschusseinkünfte. Die Gewinneinkünfte sind die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit. Die anderen vier Einkunftsarten gehören zu den Überschusseinkünften.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Gewinneinkünfte

Während bei Überschusseinkünften die Einkünfte durch Gegenüberstellung der Einnahmen zu den Werbungskosten ermittelt werden (außer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen), wird bei den Gewinneinkünften noch einmal weiter differenziert. Für die Land- und Forstwirte gibt es eine spezielle Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Auch ist es möglich, dass sie buchführungspflichtig sind oder werden und dann eine Bilanz aufzustellen ist. Der Bereich der Land- und Forstwirtschaft ist jedenfalls einkommensteuerrechtlich als auch umsatzsteuerrechtlich ein besonderer.

Gewerbetreibende, z. B. Handwerker, können buchführungspflichtig nach dem Handelsrecht und / oder Steuerrecht sein. Dann sind sie zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Ist das nicht der Fall, kann der Gewinn nach der sog. Einnahmenüberschussrechnung ermittelt werden. Trotzdem bleibt die Einkunftsart eine Gewinneinkunftsart.

Freiberufler, z. B. Ingenieure, erzielen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie sind grundsätzlich nicht buchführungspflichtig, können aber freiwillig Bücher führen. Dann müssen auch sie eine Bilanz aufstellen. In aller Regel ermitteln die Freiberufler ihren Gewinn aber mit der Einnahmenüberschussrechnung.

Unterschied zwischen Überschusseinkünften und Gewinneinkünften

Bei den Überschusseinkünften ist grundsätzlich wichtig, wann die Einnahmen bzw. Werbungskosten geflossen sind. Bei den Gewinneinkünften ist das abhängig von der Gewinnermittlungsart. Bei Aufstellung einer Bilanz sind Einnahmen und Ausgaben abzugrenzen, also über das Jahresende hinweg zu berücksichtigen, sofern sie das vergangene Jahr betrafen. Bei der Einnahmenüberschussrechnung gilt grundsätzlich ebenfalls das sog. Zufluss- / Abflussprinzip.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück
Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.