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Progression bei der Einkommensteuer

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Erklärung der Progression

Der Grundgedanke, der der Einkommensbesteuerung zugrunde liegt, ist die Progression. Dies bedeutet in erster Linie, dass mit steigendem Einkommen auch die zu zahlende Steuer steigt, und dies nicht nur absolut sondern auch prozentual betrachtet. Ein niedriges Einkommen unterliegt somit einem niedrigeren Steuersatz und ein höheres Einkommen einem höheren Steuersatz. Durch diese Progression soll dem Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen im deutschen Steuerrecht Rechnung getragen werden.

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Anpassung an das Einkommen

Wer mehr verdient kann und soll auch mehr Steuern zahlen, denn der Geringverdiener muss mit seinem Einkommen seinen Bedarf an Lebensnotwendigem decken, während der Höherverdienende aus dem höheren Einkommen nicht mehr nur Lebensnotweniges konsumiert, sondern vorwiegend Luxus. Man unterscheidet zwischen 3 Arten der Progression, der Indirekten, der Stufigen und der Linearen Progression. Bei der Indirekten Progression gibt es einen Einheitstarif, der durch das Zusammenwirken von Grundfreibetrag und Grenzsteuersatz zu einem ansteigenden Durchschnittssteuersatz bei steigendem Einkommen. Man spricht hierbei von indirekter Progression, da der Grenzsteuersatz an sich überhaupt nicht progressiv ist, sondern nur mittelbar durch die Progression des Durchschnittssteuersatzes. Mit steigendem Einkommen nähert sich die Durchschnittssteuerbelastung der Grenzsteuerbelastung an. Bei der Stufigen Progression gibt es Eckwerte, ab denen für jeden Euro mehr Einkommen über dieser Stufe ein höherer Grenzsteuersatz gilt. Auch hier steigt der Durchschnittssteuersatz mit steigendem Einkommen an. Je mehr Stufen dieser Tarif besitzt, umso mehr nähert sich der Verlauf an die lineare Progression an.

Lineare Progression

Bei der Linearen Progression steigt der Grenzsteuersatz linear zwischen Eingangssteuersatz und Spitzensteuersatz an. Die lineare Progression zeichnet sich durch einen kontinuierlichen, gleichmäßigen Anstieg von Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz an. Es gibt keine sprunghaften Übergänge wie bei der Stufenprogression.

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