2024 bringt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) Veränderungen für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs). Das Gesellschaftsregister verspricht eine klarere Geschäftswelt, hat aber auch Schattenseiten.
Das Gesellschaftsregister kurz erklärt
Das MoPeG führt ein Register für GbRs ein. Es dient dazu, dass sich Firmen offiziell eintragen lassen können. Dies ist vor allem bei größeren Geschäften, wie dem Kauf von Grundstücken oder Beteiligungen an GmbHs, bald nötig.
Einmalige Anfrage
Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?
Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Anfrage stellenWann wird die Eintragung Pflicht?
Sobald eine GbR beispielsweise ein Grundstück kaufen oder Anteile an einer GmbH erwerben möchte, muss sie im Gesellschaftsregister eingetragen sein.
Beispiel
Immobilienkauf:
Stellen Sie sich eine GbR vor, die ein Bürogebäude kaufen möchte. Vor der Transaktion muss die GbR sich erst im Register eintragen lassen, bevor sie als Eigentümerin im Grundbuch eingetragen wird.
Beispiel
Kauf von GmbH-Anteilen:
Eine GbR, die Anteile einer GmbH kauft, muss vorher im Gesellschaftsregister verzeichnet sein, um in der Gesellschafterliste der GmbH geführt zu werden.
Auftritt der eGbR im Geschäftsverkehr
Nach der Eintragung wird die GbR zur “eingetragenen GbR” (eGbR). Sie muss dann auch so im Geschäftsverkehr auftreten. Das bedeutet, dass sie ihren Namen mit dem Zusatz “eGbR” führen muss. Dies sorgt für Klarheit und zeigt Geschäftspartnern, dass es sich um eine eingetragene Gesellschaft handelt.
Die Vorteile der Eintragung
GbRs, die sich registrieren lassen, können, ähnlich wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, einen Vertragssitz wählen, was besonders für international tätige Gesellschaften von Interesse ist. Zudem ermöglicht die Eintragung im Gesellschaftsregister eine klare Publizität über die Vertretungsverhältnisse der Gesellschafter.
Bei Geschäften mit GbRs kann nun sichergestellt werden, wer diese GbR vertreten kann. Somit wird eine Sicherheit für alle Parteien erreicht, damit es nicht dazu kommen kann, dass darüber gestritten wird, ob die GbR rechtmäßig beim Abschluss des Vertrages vertreten wurde.
Die Nachteile der Eintragung
Kosten
Ein wesentlicher Kritikpunkt sind die Kosten, die mit der Eintragung im Gesellschaftsregister und dem Transparenzregister einhergehen. Vor allem für kleinere GbRs können diese Gebühren eine spürbare finanzielle Belastung darstellen.
Zusätzlich zu den anfänglichen Eintragungskosten müssen GbRs mit laufenden Kosten für das Transparenzregister rechnen, was eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet.
Transparenz
Des Weiteren verpflichtet die Eintragung im Gesellschaftsregister GbRs zu Meldungen im Transparenzregister. Dies bedeutet, dass die Gesellschafterverhältnisse von GbRs, die Grundstücke oder GmbH-Beteiligungen halten, öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese erhöhte Transparenz, kann in manchen Fällen jedoch unerwünschte Einblicke in die Privatsphäre der Gesellschafter ermöglichen.
Während Transparenz im Geschäftsverkehr grundsätzlich begrüßt wird, kann sie für GbRs, die Immobilien oder GmbH-Anteile besitzen, auch Nachteile haben. Durch die Offenlegung im Transparenzregister werden die Eigentums- und Gesellschafterverhältnisse öffentlich zugänglich. Dies kann in einigen Fällen unerwünschte Einblicke in die Privatsphäre oder Geschäftsstrategien ermöglichen und könnte potenziell von Mitbewerbern oder Interessengruppen genutzt werden.
Flexibilität
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die eingeschränkte Flexibilität. GbRs wurden in der Vergangenheit oft als flexibles Instrument genutzt, um unerwartete Herausforderungen oder schiefgegangene Geschäfte nachträglich zu korrigieren. Diese nachträglichen Anpassungen werden durch die Pflichteintragung und die damit verbundene Regulierung erschwert.
Vorbereitung und Beratung ist der Schlüssel
Angesichts dieser Änderungen und der damit verbundenen Herausforderungen ist es für GbRs entscheidend, sich gut vorzubereiten und gegebenenfalls rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen. Dies kann dabei helfen, mögliche Fallstricke zu vermeiden und die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Fazit
Das MoPeG und das damit verbundene Gesellschaftsregister sind bedeutende Neuerungen im deutschen Rechtswesen. Während diese Neuerungen viele Chancen bieten, bringen sie auch Herausforderungen mit sich. Es wird sich in den kommenden Jahren zeigen, wie diese Änderungen sich in der Praxis auswirken werden. GbRs sind gut beraten, sich rechtzeitig und umfassend über die Änderungen zu informieren und ihre Geschäftsstrategien entsprechend anzupassen.
Unsere Steuerberaterkanzlei steht Ihnen bei Fragen und bei der Umsetzung Ihres Vorhabens gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie auch gerne im Einzelfall.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.