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Der Investitionsabzugsbetrag: Steuerliche Vorteile für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Geschätzte Lesezeit: 3 Min.

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives Instrument für Unternehmer, um erhebliche Steuervorteile bei einer Anschaffung von Photovoltaikanlagen zu realisieren. Durch die Vorabgeltendmachung von bis zu 50% der Investitionskosten können Sie Ihre Steuerlast deutlich reduzieren und somit die Rentabilität Ihrer nachhaltigen Investition steigern. Dieser Artikel führt Sie durch die Mechanismen des IAB und zeigt auf, wie Sie durch geschickte Planung sowohl kurz- als auch langfristig finanziell profitieren können.

Investitionsabzugsbetrag und steuerliche Vorteile bei Anschaffung von PV-Anlagen

Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) bietet unternehmerischen Investoren eine attraktive Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu realisieren. Mit dem IAB können bis zu 50% der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits vor der eigentlichen Investition steuerlich geltend gemacht werden. Dies ermöglicht einen steuerlichen Verlustausgleich mit anderen Einkünften, was zu erheblichen Steuereinsparungen führen kann.

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Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen sind eine nachhaltige Investition, die sich auch steuerlich auszahlen kann. Nehmen wir an, Sie planen den Kauf einer Photovoltaikanlage für 400.000 Euro. Im Jahr vor der Anschaffung könnten Sie einen IAB in Höhe von 200.000 Euro geltend machen.

Darüber hinaus kann im Anschaffungsjahr eine Sonderabschreibung in Höhe von 40% vom verbleibenden Restbetrag in Anspruch genommen werden.

Beispielrechnung für Photovoltaikanlagen

  • Vor der Anschaffung: IAB von 200.000 Euro geltend machen.
  • Im Anschaffungsjahr: 40% Sonderabschreibung auf die Anschaffungskosten nach Anrechnung des Investitionsabzugsbetrages (80.000 Euro) und zusätzlich 12,5% degressive Abschreibung auf den verbleibenden Restwert (also 15.000 Euro).
  • Gesamteffekt: In zwei Jahren könnten bereits 295.000 Euro von 400.000 Euro der Investitionssumme steuerlich abgesetzt werden.

Wesentliche Voraussetzungen für den IAB bei Photovoltaikanlagen

  • Bewegliches Anlagevermögen: Die Investition muss für ein ,,bewegliches Wirtschaftsgut" vorgenommen werden. Hierzu zählen i. D. R. Photovoltaikanlagen. Grundstücke sind nicht begünstigt, da diese nicht beweglich sind. (Investitionszeitraum: Die Investition muss innerhalb von drei Wirtschaftsjahren nach Geltendmachung des IAB erfolgen.)
  • Betriebliche Nutzung: Die Anlage muss fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.
  • Verbleib im Betrieb: Die Anlage muss mindestens bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres im Betrieb verbleiben. Bei einer Anschaffung im Dezember 2024, könnte die Anlage im Januar 2026 schon wieder veräußert werden.
  • Gewinngrenzen: Der Gewinn darf im Jahr der Bildung des IAB nicht mehr als 200.000 Euro betragen haben. Dabei kommt es allein auf das (neu gegründete) Photovoltaikunternehmen an. Somit können vom IAB bei der Anschaffung von Photovoltaikanlagen auch Unternehmer profitieren, die sehr hohe Gewinne erzielt haben, da der Photovoltaikanlagenbetrieb ein eigenständiges Unternehmen ist.

Steuervorteile beim späteren Verkauf

Der Verkauf einer Photovoltaikanlage kann unter Nutzung der sogenannten Fünftel-Regelung ebenfalls steuerlich begünstigt sein. Durch geschickte Gestaltungen, wie beispielsweise den Verkauf an Ehegatten, können weitere Steuervorteile erzielt werden.

Besonderheiten und aktuelle Anregungen

  • Anwendung auf gebrauchte Anlagen: Der IAB kann auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter wie Photovoltaikanlagen gebildet werden.
  • Vermietung der Anlagen: Seit 2020 ist es möglich, den IAB auch dann zu bilden, wenn die Anlage vermietet wird. Auch hier ist eine 90% betriebliche Nutzung gegeben.

Risiken und Empfehlungen

Es ist wichtig zu beachten, dass der IAB komplexe Regelungen beinhaltet. Sollte die geplante Investition nicht im dreijährigen Investitionszeitraum realisiert werden, ist der IAB rückwirkend aufzulösen mit Nachzahlungszins von 1,8% p.a. Eine individuelle steuerliche Beratung wird daher dringend empfohlen.

Dieser Artikel gibt eine Übersicht über die Möglichkeiten, die der Investitionsabzugsbetrag speziell für Investitionen in Photovoltaikanlagen bietet, einschließlich der Voraussetzungen, Steuervorteile und Risiken.

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