Planst du als Gesellschafter ein Darlehen von deiner GmbH aufzunehmen? Dann solltest du unbedingt die aktuellen steuerlichen Vorgaben für 2025 kennen. Besonders der anzusetzende Zinssatz kann über steuerliche Vor- oder Nachteile entscheiden – etwa auch, wenn du deinen Darlehensvertrag Geschäftsführer an GmbH gestaltest. In diesem Beitrag erfährst du, welche fremdüblichen Zinssätze für Gesellschafterdarlehen im Jahr 2025 gelten und wie du teure Fehler vermeidest.
Die steuerlichen Fallstricke bei GmbH-Gesellschafterdarlehen
Wenn du als Gesellschafter ein Darlehen von deiner GmbH erhältst, musst du besondere steuerliche Vorgaben beachten. Insbesondere der anzusetzende Zinssatz bedarf sorgfältiger Überlegung, um negative steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Dies gilt auch für die Art und Weise, wie du Gesellschafterdarlehen versteuern willst. Bei nicht fremdüblicher Verzinsung drohen zwei wesentliche Risiken:
- Das Finanzamt kann die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten und dem marktüblichen Zinssatz als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln.
- Im Extremfall könnte das gesamte Darlehen in Frage gestellt werden, insbesondere wenn die Darlehensvereinbarung – beispielsweise als Darlehensvertrag Geschäftsführer an GmbH – nicht ausreichend dokumentiert ist oder Zweifel an deiner Bonität als Gesellschafter bestehen.
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Anfrage stellenSicherheiten reduzieren das Risiko und den Zinssatz
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir grundsätzlich die Stellung angemessener Sicherheiten für das Darlehen. Geeignete Sicherheiten Gesellschafterdarlehen können sein:
- Eintragung ins Grundbuch eines Grundstückes
- Verpfändung eines Aktiendepots
- Hinterlegung eines Wallets mit Kryptowährungen
Die Besicherung reduziert nicht nur das steuerliche Risiko, sondern ermöglicht in der Regel auch einen erheblich niedrigeren Zinssatz – ein Vorteil, den man insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen nutzen sollte. Für den Fall eines zinslosen Gesellschafterdarlehens ist Vorsicht geboten, da ein Darlehen ohne Zinsen in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden kann.
Fremdübliche Zinssätze 2025 – Was sagt die aktuelle BFH-Rechtsprechung?
Die Bestimmung des fremdüblichen Zinssatzes richtet sich nach aktueller BFH-Rechtsprechung nach folgenden Grundsätzen:
Zinssatz der GmbH bei eigenen Darlehen Der BFH (BFH v. 28.2.1990, I R 83/87, BStBl II 1990, 649) hat entschieden, dass du als Gesellschafter mindestens den Zinssatz zahlen musst, den deine GmbH selbst bei Banken für vergleichbare Darlehen entrichtet. Das Finanzamt könnte argumentieren, dass ein fremder Dritter – etwa ein Geschäftsführer, der auch einen Darlehensvertrag Geschäftsführer an GmbH abschließt – keine Darlehen vergeben würde, solange selbst noch Verbindlichkeiten bei der GmbH bestehen, für die Zinsen gezahlt werden müssen.
Die Zinsen für eigene Darlehen der GmbH sollten also mindestens für ein Gesellschafterdarlehen festgesetzt werden. Dabei muss zudem ein Aufschlag für die GmbH berücksichtigt werden, um Risiken und Verwaltungskosten abzudecken.
Bundesbank-Zinssätze als Maßstab
Wenn die GmbH keine eigenen Schulden hat, ist bei der Bestimmung des Zinssatzes für ein Gesellschafterdarlehen das neueste BFH-Urteil aus 2023 (Urteil vom 22. Februar 2023, I R 27/20) zu beachten. Das Urteil stellt klar, dass im Zweifel auf die von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze abgestellt werden sollte – selbst in einer Niedrigzinsphase. Auch wenn deine GmbH mit dem Kapital durch Anlagen keine Rendite erzielen kann, darf das Geld nicht zinslos an den Gesellschafter ausgegeben werden, um ein zinsloses Gesellschafterdarlehen zu vermeiden.
Unterschiedliche Darlehensarten – unterschiedliche Zinssätze 2025
Die Zinshöhe variiert erheblich je nach Darlehensart. Für 2025 gelten folgende Richtwerte:
- Unbesicherte Darlehen: derzeit ca. 8,6%
- Besicherte Darlehen: derzeit ca. 5,5%
Die Mittelwert-Methode des BFH für Gesellschafterdarlehen
Wichtig zu wissen: Auf die oben genannten Zinssätze darf das Finanzamt MAXIMAL abstellen. Nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung soll jedoch ein Mittelwert berechnet werden zwischen:
- Den von der Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Bankzinsen für Darlehensaufnahmen und
- Den durchschnittlichen Bankzinsen für Geldanlagen (derzeit ca. 2,75%)
Konkrete Zinssätze für dein Gesellschafterdarlehen in 2025
Basierend auf dieser Mittelwert-Methode ergeben sich für 2025 folgende empfohlene Zinssätze:
- Unbesicherte Darlehen: ca. 8,6% abzüglich 2,75% für Geldanlagen = Mittelwert von 5,67%
- Besicherte Darlehen: ca. 5,5% abzüglich 2,75% für Geldanlagen = Mittelwert von 4,125%
Bei einer unzureichenden Bonität des Gesellschafters kann allerdings auch ein höherer Zins erforderlich sein. Bitte nimm hier unbedingt eine Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater in Anspruch, um den für deine Situation passenden Zinssatz für das GmbH-Darlehen – inklusive Aspekten wie Gesellschafterdarlehen versteuern – ermitteln zu können.
Gestaltungsmöglichkeiten zur Zinsreduktion
Es gibt weitere Möglichkeiten, den Zinssatz steuerlich anerkannt zu senken. Eine wichtige Option ist der steuerliche "Vorteilsausgleich": Wenn du als Gesellschafter-Geschäftsführer beispielsweise für Verbindlichkeiten der GmbH bürgst, kann diese Bürgschaft durch entsprechende vertragliche Regelungen angerechnet werden, um einen niedrigeren Zinssatz zu rechtfertigen.
Ihr Online-Steuerberater: Kompetent, persönlich & digital Tipp: Damit der Vorteilsausgleich vom Finanzamt anerkannt wird, muss dieser ordentlich vertraglich festgehalten werden. Gern kannst du hierzu die Expertise unserer Steuerberater in Anspruch nehmen.
Fazit: Gesellschafterdarlehen 2025 sorgfältig planen
Die Gestaltung von Gesellschafterdarlehen erfordert sorgfältige Planung und Dokumentation. Durch die Stellung von Sicherheiten Gesellschafterdarlehen und die korrekte Vereinbarung fremdüblicher Zinssätze – und bei Bedarf auch den Abschluss eines gut strukturierten Darlehensvertrags Geschäftsführer an GmbH – kannst du steuerliche Risiken minimieren. Die aktuellen Zinssätze für 2025 bieten dabei einen guten Orientierungsrahmen.
FAQ – Häufige Fragen zu Gesellschafterdarlehen
Muss ein Gesellschafterdarlehen immer verzinst sein? Ja, da ein unverzinstes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden kann.
Wie kann ich den fremdüblichen Zinssatz berechnen? Der fremdübliche Zinssatz ergibt sich aus den Bundesbank-Zinssätzen für Darlehensaufnahmen abzüglich der durchschnittlichen Bankzinsen für Geldanlagen.
Welche Unterlagen sollte ich für ein Gesellschafterdarlehen bereithalten? Ein schriftlicher Darlehensvertrag mit klaren Konditionen, einer Laufzeitregelung und einer Verzinsung ist essenziell – sei es ein Darlehensvertrag Geschäftsführer an GmbH oder ein anderer Vertragstyp. Ebenso muss der Darlehensvertrag tatsächlich durchgeführt werden, und die Zinsen sowie Tilgungen müssen wie im Vertrag vorgesehen umgesetzt werden.
Wie ist das mit alten Darlehensverträgen, die in der Zeit 2020 gezeichnet wurden und damit einen äußerst niedrigen Zinssatz vorsehen? Hier kommt es darauf an, ob der Darlehensvertrag eine Kündigungsmöglichkeit für die GmbH vorsieht. Wenn der Vertrag nicht kündbar ist von Seiten der GmbH, kann der niedrige Zinssatz fortgeführt werden – so würde es ja auch unter fremden Dritten sein.
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Experten-Tipp: Lass dich beraten! Die optimale Gestaltung von Gesellschafterdarlehen kann dir erhebliche Steuervorteile bringen – oder bei falscher Handhabung teure Nachforderungen vom Finanzamt. Bei Ihr Online-Steuerberater: Kompetent, persönlich & digital helfen dir unsere erfahrenen Steuerexperten bei der individuellen Berechnung des optimalen Zinssatzes, der rechtssicheren Vertragserstellung und der strategischen Planung von Sicherheiten und Vorteilsausgleichen.
Hinweis: Dieser Artikel wurde im Februar 2025 verfasst und gibt den aktuellen Rechtsstand wieder. Die Steuerexperten von Ihr Online-Steuerberater: Kompetent, persönlich & digital stehen dir für eine persönliche Beratung jederzeit zur Verfügung. Kontaktiere uns noch heute!

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