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Ebay Einkünfte in der Einkommensteuer

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Ebay und Einkommensteuer

Das Finanzamt ist ständig auf dem Laufenden wer auf Ebay immer wieder auftritt und dort Gegenstände verkauft. Denn per Definition ist eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht Gewinn zu erzielen unternommen wird und sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, als gewerblicher Betrieb zu beurteilen. Mit anderen Worten, die Gewinne die durch Verkäufe auf Ebay entstehen sind einkommensteuerpflichtig. Fraglich ist, ob der Handel auf Ebay gewerblich oder nicht betrieben wird.

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Gewerbebetrieb oder nicht?

Ob es sich bei einem Ebay-Händler um einen Gewerbetreibenden im Sinne des Einkommensteuergesetzes handelt oder nicht ist nicht so einfach zu beurteilen. Die zitierte Definition des Einkommensteuergesetzes gibt vielleicht Hinweise, hilft aber nicht in jedem Fall. Die Grenzen zwischen der Veräußerung von ein paar privaten Gegenständen und der gewerblichen Veräußerung von Gegenständen ist fließend. Im Zweifel wird sich das Finanzamt immer auf den Standpunkt stellen, dass es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Das Finanzamt achtet z. B. auf den Umfang der Auktionen, ob diese den privaten Umfang überschreiten oder auch ob immer wieder neue oder auch gebrauchte Gegenstände gleicher Art verkauft werden.

Was dann?

Kommt das Finanzamt zu dem Schluss, dass es sich um gewerbliche Einkünfte handelt, kommt verschiedenes auf den Gewerbetreibenden zu. Zum einen müssen die Gewinne aus der Verkaufstätigkeit der Einkommensteuer (nebst Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) unterworfen werden. Auch ist bei Gewinnen aus Gewerbebetrieben Gewerbesteuer zu zahlen, zumindest sofern der Gewinn beim Einzelunternehmer mehr als 24.500 Euro beträgt. Und auch die Umsatzsteuer ist nicht zu vergessen. Die ist nicht nur bei Gewinnen zu zahlen, sondern allein die Einnahmeerzielungsabsicht reicht aus. Bei Ebay-Verkäufern könnte evtl. die sog. Kleinunternehmerschaft (Umsätze bis 17.500 Euro) greifen, sodass keine Umsatzsteuer abzuführen ist. Wird also ein Gewerbebetrieb bzw. eine Unternehmerschaft erst nach Jahren vom Finanzamt erkannt, können die Nachzahlungen den vermeintlichen Unternehmer in die Knie zwingen.

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