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IFRS und andere Rechnungslegungsstandards

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IFRS

IFRS steht für „International Financial Reporting Standards“. Dabei handelt es sich um Rechnungslegungsstandards die – wie der Name schon sagt – international sein sollen. Diese Rechnungslegungsvorschriften werden vom International Accounting Standards Board herausgegeben und gelten in vielen Ländern als vorgeschrieben. Insbesondere für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Durch die gleichartigen Rechnungslegungsvorschriften sollen Unternehmen besser vergleichbar sein. Deutsche Kapitalgesellschaften die gem. § 315e Abs. 1 beziehungsweise Abs. 2 HGB zur Abgabe eines Konzernabschlusses verpflichtet sind und kapitalmarktorientiert sind, müssen einen Abschluss nach IFRS aufstellen.

Die IFRS sind in englischer Sprache verfasst, was auch für alle Länder und Unternehmer verbindlich ist. Allerdings gibt es die IFRS auch in deutscher (und anderer) Sprache. Die Jahresabschlusserstellung nach den IFRS soll in erster Linie Übersicht über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des jeweiligen Unternehmens liefern. Dies beinhaltet zwar auch das Handelsgesetzbuch, nach dem deutsche Unternehmen ihre Jahresabschlüsse aufstellen müssen, doch ist das eher zweitrangig. Das HGB dient in erster Linie dem Gläubigerschutz, woraus „ein Kaufmann darf sich nicht reicher machen als er ist“ hervorgeht. Es wird also immer vorsichtig bewertet. Das IFRS hat andere Ansätze.

Die IFRS dienen also der Vergleichbarkeit von Abschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen weltweit und dadurch auch dem Aufbau eines integrierten Kapitalmarkts. Dieser soll wirksam, reibungslos und effizient funktionieren. Des Weiteren sollen die IFRS den Anleger-Schutz verbessern sowie das Vertrauen in die Finanzmärkte und den freien Kapitalverkehr stärken. Nicht zuletzt dienen die IFRS den grenzüberschreitenden Geschäften oder eben auch der Zulassung des kapitalmarktorientierten Unternehmens an den Börsen der Welt. Die IFRS werden weltweit genutzt. Doch gerade in Europa, mit den immer mehr verschwindenden Grenzen, ist IFRS Gang und Gäbe.

Rechtsverbindlich wurden die IFRS durch ihre Anerkennung durch die Europäische Kommission. Die EU veröffentlicht die anerkannten und gültigen IFRS im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Nach der EU-Verordnung ist auch nicht die englische Sprache verbindlich, so wie es die IFRS selbst vorsehen, sondern die jeweilige Amtssprache des jeweiligen EU.-Landes. Auch die Zulassungsstelle der Schweizer Börse hat die Schweizer Unternehmen mit ins Boot geholt und schreibt IFRS oder US-GAAP für börsennotierte Unternehmen vor.

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Reicht ein Jahresabschluss nach IFRS aus?

Nein, ein Jahresabschluss nach IFRS reicht nicht aus. Deutsche Unternehmen müssen einen Jahresabschluss nach dem deutschen Handelsgesetzbuch aufstellen. Daneben wird der Jahresabschluss nach IFRS aufgestellt. Nicht börsennotierte Unternehmen können (auch) einen Jahresabschluss nach IFRS aufstellen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Des Weiteren können sie den Jahresabschluss nach IFRS im Bundesanzeiger veröffentlichen lassen. Aus der Verpflichtung einen Jahresabschluss nach dem HGB aufzustellen, wird sich aber kein deutsches Unternehmen befreien können.

Unterschiede zum HGB

Der wesentliche Unterschied zum HGB besteht in dem Ziel dem Anleger mit Informationen zu versorgen. Dabei soll „den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage“ dargestellt werden. Bewertungsansätze nach dem IFRS führen in aller Regel zu höheren Ansätzen des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses. Nach dem HGB wird also vorsichtiger bewertet. Noch nicht entstandene Gewinne dürfen ausgewiesen werden, während Verbindlichkeiten stets zu berücksichtigen sind.

US-GAAP

Auch die Rechnungslegungsgrundsätze des US-GAAP sind – wie die IFRS – international anerkannte Rechnungslegungsstandards. Es sind die „United States Generally Accepted Accounting Principles“, die ebenfalls in erster Linie den Informationen der Anleger dienen sollen. Sie sind für am US-amerikanischen Kapitalmarkt notierte und tätige Unternehmen von großer Bedeutung.

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