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Lohnt sich eine Holding? Die Vor- und Nachteile von Holding-Strukturen

Geschätzte Lesezeit: 5 Min.

In den letzten Jahren haben Holding-Strukturen immer mehr auch für kleinere Unternehmen an Bedeutung gewonnen. Vor allem in den sozialen Medien ist eine gesteigerte Aufmerksamkeit für diese Strukturen zu beobachten. Aber lohnt sich eine Holding-Struktur aus steuerlicher Sicht wirklich? In diesem Artikel werden wir Ihnen die Vor- und Nachteile von Holding-Strukturen aus steuerlicher Perspektive aufzeigen.

Allgemeine Vorteile von Holding-Strukturen

Eine Holding-Struktur bietet eine Reihe von steuerlichen Vorteilen, wie zum Beispiel die Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne und laufende Ausschüttungen. Weitere Vorteile sind die Möglichkeit zur Reinvestition der steuerbegünstigt erwirtschafteten Gewinne auf Ebene der Holding sowie der Ausgleich von positiven und negativen Ergebnissen innerhalb der Unternehmensgruppe. Auch die Umformung von Einkünften (z. B. von Dividenden in Zinsen) und die Nutzung von Vorteilen, die nur Kapitalgesellschaften eingeräumt werden, sind mögliche Vorteile einer Holding-Struktur.

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Vorteile bei Verkauf von Beteiligungen

Ein wichtiger steuerlicher Vorteil von Holding-Strukturen ist die Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne. Wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft durch die Holding verkauft wird, ist der **Veräußerungsgewinn zu 95% **steuerfrei bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Lediglich eine Steuerbelastung von 1,5% (KSt, GewStG) bleibt bestehen.

Der Veräußerungsgewinn kann reinvestiert werden, um weiteres Wachstum zu ermöglichen. Ohne Holding-Struktur würde eine Steuerbelastung von 25% auf privater Ebene entstehen.

Vorteile für laufende Gewinnausschüttungen

Eine Holding-Struktur bietet auch Vorteile für laufende Gewinnausschüttungen. Bei einer Beteiligung über 10% ist eine körperschaftsteuerfreie Gewinnausschüttung möglich und bei einer Beteiligung über 15% auch eine gewerbesteuerfreie Ausschüttung. Eine Holding kann das Vermögen getrennt von dem Risikobereich der operativen Gesellschaft verwalten und Ergebnisabführungsverträge sind mögich. Zudem können Beteiligungserwerbe über steuerfreie Gewinnausschüttungen besser refinanziert werden.

Vorteile für Kapitalanlage

Eine Holding-Struktur bietet auch Vorteile für die Kapitalanlage. Die Holding kann Gewinne reinvestieren und direkte Beteiligungen an Kapitalgesellschaften können zu 95% steuerfrei verkauft werden.

Dividenden sind jedoch nur steuerbegünstigt bei einer Beteiligung von über 10%, was eine Steuerbelastung von 30% auf Dividenden bedeutet. Alle weiteren Kapitalerträge wie z. B. Zinsen, Optionen Termingeschäfte, CFDs etc. werden ebenso mit dem vollen Steuersatz von rund 30% versteuert.

Spannend sind ETFs auf Aktien, die eine Teilfreistellung von 80% für Körperschaftsteuer und 40% für Gewerbesteuer ermöglichen. Die Steuerbelastung beträgt insgesamt 3% Körperschaftsteuer und 9% Gewerbesteuer, also insgesamt 12%. Ein Problem stellen jedoch thesaurierende ETFs dar, für die ab 2023 wieder eine Vorabpauschale anfällt. Ein steuerlicher Ausgleichsposten ist zu bilden, was den Aufwand in der Buchhaltung und damit die Kosten erhöht.

Vorteile bei Immobilien

Eine Holding-Struktur bietet auch Vorteile bei Immobilien. Wenn die Immobilie betrieblich genutzt wird, wird sie immer im Betriebsvermögen verhaftet (notwendiges Betriebsvermögen oder Betriebsaufspaltung).

Eine Schwesterkapitalgesellschaft ermöglicht eine erweiterte Gewerbesteuerkürzung und eine Steuerbelastung von nur 15% Körperschaftsteuer statt 30% Gesamtsteuerbelastung. Die operative Gesellschaft zahlt Miete an die Schwestergesellschaft und spart dadurch 30% Steuern, obwohl die Schwestergesellschaft nur 15% zahlt.

Wann sollte man eine Holding-Struktur errichten?

Eine Holding-Struktur kann auch später errichtet werden, wenn der Gesellschafter über mindestens 50% der Anteile verfügt. Wenn es mehrere Gesellschafter gibt (z. B. drei), kann es später jedoch herausfordernd werden, für jeden eine eigene Holding zu etablieren. In so einem Fall kann es sinnvoll sein, die Holding Struktur von Beginn an zu errichten, auch wenn die Geschäftstätigkeit noch nicht viele Umsätze ab wirft und deshalb die Kosten besonders Stark zu buche schlagen.

Außerdem ist zu beachten, dass bei einer späteren Errichtung der Holding-Struktur für den steuerfreien Verkauf eine Frist von sieben Jahren zu beachten ist. Erst wenn die sieben Jahre vollständig abgelaufen sind, kann die Holding eine vorher vom Gesellschafter privat gehaltenen Beteiligung (zum Beispiel GmbH-Anteile) steuerfrei verkaufen.

Es kann deshalb sinnvoll sein, die Holding-Struktur bereits dann zu errichten, wenn noch kein Unternehmensverkauf geplant ist. Durch die Sperrfrist von sieben Jahren, können bei einer späteren Errichtung der Holding Struktur die Steuervorteile ansonsten nicht vollständig genutzt werden.

Wann sollte man keine Holding-Struktur errichten?

Eine Holding-Struktur ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Wenn das Vermögen für private Ausgaben benötigt wird oder ein Wegzug geplant ist, kann sich eine Holding-Struktur sogar als Nachteil erweisen.

Auch bei Schenkungs- oder Erbschaftsteuer und der Ermittlung des schädlichen Verwaltungsvermögens, kann eine Holding-Struktur von Nachteil sein.

Fazit

Eine Holding-Struktur kann aus steuerlicher Sicht viele Vorteile bieten, wie die Minimierung der Steuerbelastung auf Veräußerungsgewinne, laufende Ausschüttungen und Kapitalanlagen. Auch bei Immobilien kann eine Holding-Struktur Vorteile bieten. Eine Holding-Struktur sollte jedoch nicht in jedem Fall errichtet werden, sondern immer individuell geprüft werden. Wenn eine Holding-Struktur sinnvoll ist, kann sie auch später errichtet werden, wenn der Gesellschafter über 50% der Anteile verfügt.

Gerne beraten wir Sie zu der Errichtung einer Holding-Struktur. Unsere erfahrenen Steuerberater besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile einer Holding-Struktur und finden gemeinsam mit Ihnen, die für Sie passende Lösung. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

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