Was ist passiert?
Im Februar 2023 hat Amazon einen Fehler verursacht, der sich erheblich auf die Finanzbuchhaltung und die steuerliche Würdigung von Transaktionen auswirkt.
Der Fehler von Amazon betrifft dabei ausschließlich Nutzer des Amazon Fulfillment-Netzwerks („FBA“), für die möglicherweise Sendungen aus Ländern verschickt wurden, für die sie umsatzsteuerlich nicht registriert waren.
Einmalige Anfrage
Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?
Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Anfrage stellenKonsequenzen der Lagerbewegungen
Durch den Fehler wurden beispielsweise Waren eines deutschen Händlers mit nur in Deutschland aktivierter Lagerhaltung plötzlich und ungewollt von Spanien nach Belgien zum Endkunden des Händlers gesendet.
Bislang gibt es keine offizielle Stellungnahme von Amazon. Die betroffenen Händler werden aufgefordert, sich bei Fragen an ihren Steuerberater zu wenden.
Auswirkungen des Fehlers
Die Auswirkungen dieses Fehlers sind zum Teil erheblich.
-
Bei Rechnungsstellung durch Amazon bei aktiviertem Umsatzsteuerberechnungsservice wurden keine Rechnungen erstellt – Zur Erinnerung: Da der Versandort der Ware in einem Land liegt, für das es keine gültige umsatzsteuerliche Registrierung gibt, kann keine rechtskonforme Rechnung erstellt werden. Hier greifen also Prüfmechanismen von Amazon. Falls die Finanzbuchhaltung des betroffenen Händlers auf der Erfassung der Rechnungsinhalte basiert, ergeben sich Lücken.
-
Bei der Rechnungsstellung in externen Systemen (Warenwirtschaftssystemen, speziellen Rechnungslegungsprogrammen) kommt es nur teilweise zur Verarbeitung der Vorgänge. Da die hinterlegten Grunddaten des betroffenen Händlers jedoch von anderen Voraussetzungen – freigeschaltete Lagerländer und umsatzsteuerlichen Registrierungen – ausgehen, kann die Rechnungslegung falsch sein. Auch hier kann es zu falsch ausgestellten Rechnungen kommen.
Betroffene Händler identifizieren
Nicht jeder Händler, der die Amazon Fulfillment Services nutzt, ist vom Fehler im Februar betroffen. Bislang ist bekannt, dass die betroffenen Händler teilweise von Amazon informiert worden sind. In anderen Fällen wurden reaktive Statements von Amazon auf Händleranfragen gesendet. In jedem Fall sollten Händler Ihren Steuerberater proaktiv auf den Fehler hinweisen und mit diesem eng bei der Prüfung der Daten des Monats Februar zusammenarbeiten.
Fazit
Insgesamt hat der Fehler seitens Amazon erhebliche Auswirkungen auf die Buchhaltung und Steuerwürdigung von Transaktionen und erfordert eine schnelle Reaktion seitens der betroffenen Händler. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Händlern und ihren Steuerberatern ist unerlässlich, um die Konsequenzen des Fehlers zu minimieren und langfristige Lösungen zu finden.
Wir haben bereits frühzeitig Kenntnis über den Fehler erlangt und können somit in Zusammenarbeit mit unseren Mandanten die Fehlerauswirkung minimieren.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.