Online-Händler in Deutschland haben kürzlich eine wichtige Mitteilung von Amazon erhalten, die Verunsicherung ausgelöst hat.
Ab dem 1. August 2024 werden bedeutende Änderungen in der Abrechnung und Besteuerung der Amazon-Gebühren vorgenommen. In diesem Artikel erklären wir detailliert, was diese Änderungen bedeuten und wie sich Online-Händler darauf vorbereiten können.
Die Mitteilung von Amazon
Amazon hat den folgenden Hinweis an alle deutschen Online-Händler verschickt:
“Guten Tag!
Ab dem 1. August 2024 werden Verkaufen bei Amazon, Versand durch Amazon und alle anderen Dienstleistungen der Amazon Services Europe S.à r.l. ("ASE") von der Amazon EU S.à r.l. ("AEU") bereitgestellt. Alle Verträge, Richtlinien und Geschäftsbedingungen (einschließlich der Verträge mit Amazon Payments), die sich derzeit auf die ASE beziehen, gehen auf die AEU über.
Darüber hinaus werden alle Rechnungen von Amazon ab dem 1. August 2024 nicht mehr durch die ASE, sondern durch die AEU ausgestellt.
Wenn Ihr Unternehmen im Vereinigten Königreich, in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Polen, Belgien oder Schweden ansässig ist, stellt die AEU-Niederlassung in Ihrem Niederlassungsland die Rechnungen aus. Aus diesem Grund gelten die lokalen Umsatzsteuerregelungen und auf die Gebühren, die Amazon erhebt, fällt Umsatzsteuer an. In den meisten Fällen sollten Sie die Umsatzsteuer über Ihre normale Umsatzsteuererklärung zurückerstatten lassen können.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wie Sie die Umsatzsteuer in Ihrem Niederlassungsland zurückerstatten lassen können, wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Wenn Sie in einem anderen als den oben aufgeführten Ländern ansässig sind, stellt die AEU-Zentrale in Luxemburg Ihre Rechnungen aus. Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Gebühren, die Amazon erhebt, bleibt unverändert.
Hinweis: Diese Änderung wirkt sich nicht auf Kontozugriff, Angebote, Produktpreise, Kundenrezensionen, Verkaufsservices oder den Preis von Dienstleistungen aus.“
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Anfrage stellenWas ändert sich für Online-Händler?
Die bisherige Regelung
Bisher wurden viele Amazon-Gebühren über die luxemburgische Niederlassung von Amazon abgerechnet. Dies führte zur Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens (§ 13b UStG), wodurch Amazon-Gebühren ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurden. Die Gebühren wurden mit den Auszahlungen verrechnet, ohne dass Umsatzsteuer anfiel.
Die neue Regelung ab August 2024
Ab dem 1. August 2024 wird Amazon die Abrechnung ihrer Gebühren über lokale Niederlassungen vornehmen. Dies bedeutet für deutsche Händler, dass Amazon-Gebühren künftig mit deutscher Umsatzsteuer (19%) berechnet werden.
Wichtig: Die Gebühren erhöhen sich zwar um die 19%ige Umsatzsteuer. Allerdings erhalten die Online-Händler diese im Rahmen ihrer Buchhaltung und der darauffolgenden Umsatzsteuervoranmeldung vom Finanzamt erstattet.
Keine Mehrbelastung, aber Liquiditätseffekt
Die gute Nachricht ist, dass es keine dauerhafte finanzielle Mehrbelastung gibt, da die Umsatzsteuer als Vorsteuer erstattet wird. Trotzdem gibt es einen negativen Liquiditätseffekt. Da die Gebühren von Amazon jetzt mit Umsatzsteuer berechnet werden, fällt die Auszahlung von Amazon geringer aus. Die Erstattung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt erfolgt jedoch in der Regel erst etwa sechs Wochen nach der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung. Dies bedeutet, dass Händler zwischenzeitlich eine höhere Liquidität vorhalten müssen.
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