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Strafen für Steuerhinterziehung

Geschätzte Lesezeit: 4 Min.

Definition und Ausmaß der Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung ist insbesondere die absichtliche Unterlassung der korrekten Meldung, das bewusste Verschweigen relevanter Fakten oder das absichtliche Nutzen von unrichtigen Angaben, um Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erzielen.

Obwohl es schwierig ist, das tatsächliche Ausmaß der Steuerhinterziehung genau zu quantifizieren, da sie sich naturgemäß der direkten Beobachtung entzieht, wird geschätzt, dass jährlich Milliarden Euro an Steuergeldern aufgrund von Steuerhinterziehung verloren gehen.

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Was ist Steuerhinterziehung und wann ist sie strafbar?

Steuerhinterziehung ist eine strafbare Handlung, bei der eine Person vorsätzlich und bewusst versucht, Steuern zu verkürzen oder ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen, indem sie falsche Angaben macht oder relevante Informationen verschweigt. Die strafbare Handlung der Steuerhinterziehung tritt ein, wenn die Steuerverkürzung durch eine vorsätzliche Handlung verursacht wurde.

Dazu zählen das bewusste Verschweigen von Einnahmen, das Nutzen unrichtiger Angaben oder das Unterlassen der korrekten Meldung von steuerrelevanten Informationen.

Welche Rolle spielt der Vorsatz bei einer Steuerhinterziehung?

Vorsätzlichkeit ist dabei ein Schlüsselbegriff. Um sich der Steuerhinterziehung strafbar zu machen, muss der Täter sich z. B. der falschen oder unvollständigen Angaben bewusst sein und dabei billigend in Kauf nehmen, dass eine Steuerverkürzung eintritt.

Einige Beispiele könnten sein, wenn ein Steuerpflichtiger gefälschte Belege als Betriebsausgaben steuerlich geltend macht oder Einnahmen aus Vermietungen nicht bei dem Finanzamt erklärt.

Wichtig ist dabei zu beachten, dass Steuerhinterziehung auch im Zusammenhang mit nicht bezahlten ausländischen Steuern relevant sein kann.

Pups

Wie sind die Strafen bei Steuerhinterziehung?

Die Freiheitsstrafe für Steuerhinterziehung kann bis zu fünf Jahre betragen, in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahre.

Wenn jemand über 50.000 Euro an Steuern hinterzieht, gilt dies bereits als besonders schwerer Fall und kann zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren führen. Eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren kann zur Bewährung ausgesetzt werden. Bei geringeren Beträgen wird meist doch eine Geldstrafe festgesetzt.

Wann muss man wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis?

Bei höheren Hinterziehungsbeträgen, etwa *über 1.000.000 Euro, wird eine Freiheitsstrafe eher nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt.

Bei Hinterziehungsbeträgen in Millionenhöhe wird eine Freiheitsstrafe nur noch bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe zur Bewährung ausgesprochen.

Was führt zur Strafmilderung bei Steuerhinterziehung?

Es gibt einige Faktoren, die das Strafmaß bei Steuerhinterziehung beeinflussen können. Dazu gehören unter anderem das Verhalten des Täters nach der Tat, etwa seine Mitwirkung bei der Aufklärung, und die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern. Auch persönliche Umstände wie etwa wirtschaftliche Not oder Unterhaltsverpflichtungen können strafmildernd wirken.

Selbstanzeige - wie man straffrei davon kommt

Das deutsche Steuerrecht bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Selbstanzeige. Dies kann zur Straffreiheit führen. Allerdings sollte eine Selbstanzeige niemals ohne vorherige Beratung durch einen Steuerberater abgegeben werden, da es hierbei viele Fallstricke zu beachten gibt.

Insbesondere muss die Selbstanzeige vollständig sein und für alle relevanten Veranlagungszeiträume abgegeben werden. Die Selbstanzeige ist insgesamt unwirksam, wenn etwas übersehen wird und an irgendeiner Stelle zu wenig Steuern erklärt worden sind. Meist müssen mehr als zehn Jahre rückwirkend erklärt werden.

Auch wenn in nur einem Jahr davon ein Fehler unterläuft, scheitert die gesamte Selbstanzeige.

Auch bei einer wirksamen Selbstanzeige müssen die hinterzogen Steuer nachgezahlt werden. Hinzu kommen Hinterziehungszinsen. Eine Selbstanzeige kann nicht mehr wirksam abgegeben werden, wenn zum Beispiel eine Betriebsprüfung begonnen hat oder ein Prüfer der Finanzverwaltung im Betrieb eine Prüfung beginnt.

Nichts desto trotz kann es für das Strafverfahren erheblich strafmildernd sein, wenn bei der Aufdeckung der Straftat mitgewirkt wird, indem dem Finanzamt zum Beispiel alle Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Gerne unterstützen wir Sie bei Bedarf bei der Erstellung einer Selbstanzeige.

Fazit

In diesem Artikel haben wir versucht, die komplexen Aspekte der Steuerhinterziehung und deren Strafen so verständlich wie möglich darzustellen. Denken Sie jedoch immer daran, dass dies keinen professionellen Rechtsrat ersetzt. Bei Bedarf sollten Sie sich immer an einen qualifizierten Steuerberater wenden.

Unsere Steuerberaterkanzlei steht Ihnen bei Fragen und bei der Umsetzung Ihres Vorhabens gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie auch gerne im Einzelfall.

Weitere spannende Informationen findest Du in der Podcast-Folge #41: Wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis? von "Sei doch nicht besteuert".

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