Am 10. November 2023 trat eine wichtige Änderung in der deutschen Steuergesetzgebung in Kraft, die eine erhebliche Auswirkung auf internationale Unternehmer hat. Diese Änderung betrifft speziell die Wegzugsbesteuerung und könnte bedeutende steuerliche Konsequenzen für GmbH-Gesellschafter haben, die bis zum Jahr 2021 aus Deutschland weggezogen sind und sich auf eine Stundung der Wegzugsteuer verlassen haben.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Das Mindeststeuergesetz, beschlossen am 10.11.2023, zielt grundsätzlich darauf ab, für Großkonzerne eine Mindeststeuer von 15% einzuführen. Dieses Gesetz beinhaltet jedoch auch eine wesentliche Änderung in der Wegzugsbesteuerung, kodifiziert im Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz.
Einmalige Anfrage
Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?
Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.
Anfrage stellenSpezifische Änderungen im § 21 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 AStG
Eine zentrale Neuerung ist im § 21 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 AStG zu finden. Hier wird die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG speziell für Altfälle verschärft. Diese Verschärfung betrifft Wegzüge, die bis zum 31.12.2021 erfolgten und bislang unter weniger strengen Regelungen fielen.
Stundung der Wegzugsteuer unter neuen Bedingungen
Für Wegzüge bis zum 31.12.2021 galt bisher eine unbefristete und unverzinsliche Stundung der Wegzugsteuer. Die neue Regelung sieht vor, dass diese Stundung entfällt, falls hohe Gewinnausschüttungen vor dem Rückzug nach Deutschland vorgenommen werden. Dies bedeutet eine signifikante Verschärfung der Bedingungen für betroffene Altfälle.
Regelungen bei Gewinnausschüttungen
Während des Auslandsaufenthaltes getätigte Gewinnausschüttungen unterliegen nun ebenfalls den strengeren Regelungen, die ab 2022 für neue Wegzüge gelten. Konkret bedeutet dies, dass bei Ausschüttungen von mehr als 25% des Unternehmenswertes zum Zeitpunkt des Wegzuges die Stundung der Wegzugsteuer entfällt.
Fazit
Diese Gesetzesänderung stellt eine bedeutende Verschärfung der Wegzugsbesteuerung für Altfälle dar und erfordert eine sorgfältige strategische Planung, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Es ist empfehlenswert, sich individuell und fachkundig beraten zu lassen.
Unsere Steuerberaterkanzlei steht Ihnen bei Fragen und bei der Umsetzung Ihres Vorhabens gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie auch gerne im Einzelfall.
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.