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Kündigung : Steuerliche Folgen

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Kündigung und die Steuern

Bei einer Kündigung handelt es sich um eine Willenserklärung, durch die ein Dauerschuldverhältnis einseitig von einer der beiden Parteien beendet wird. Typische Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind etwa Mietverträge, Arbeitsverträge und Darlehensverträge. Unter Umständen ist die Einhaltung einer bestimmten Form – wie etwa der Schriftform - vorgeschrieben. Schriftform bedeutet, dass die Kündigungserklärung eigenhändig unterschrieben werden muss. Dies kann sich aus dem Vertrag oder dem Gesetz ergeben.

Eine außerordentliche Kündigung setzt das Bestehen eines wichtigen Grundes voraus, wohingegen die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung unterschiedlich sind. Das Besondere an einer außerordentlichen Kündigung ist, dass sie nicht durch eine Bestimmung im Vertrag ausgeschlossen werden darf.

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Steuerliche Folgen einer Kündigung

Eine Kündigung hat insbesondere eine Bedeutung im Bereich des Arbeitsrechtes, wenn vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer wegen einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung gezahlt wird. Abfindungen müssen seit dem Veranlagungszeitraum 2006 versteuert werden. Unter Umständen kommt jedoch eine ermäßigte Besteuerung in Betracht. Dies setzt den Eintritt eines Schadens für den Arbeitnehmer voraus. Bei dem Verlust des Arbeitsplatzes ist davon auszugehen. Als Entschädigung gilt aber zum Beispiel keine Abfindung, weil der Arbeitgeber ein arbeitsvertragliches Wohnrecht durch eine Abfindung ablöst, das Arbeitsverhältnis aber bestehen bleibt.

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