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Umsatzsteuer - gleichbedeutend mit Mehrwertsteuer

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Umsatzsteuer Begriffsbestimmung

Die Umsatzsteuer zählt zu den indirekten Steuern, da sie nicht vom Verbraucher direkt, sondern auf dem Weg über einen Unternehmer erhoben wird. Diese Steuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Sie wird in der Regel vom Verkäufer eines Produktes oder einer Dienstleistung an das Finanzamt abgeführt. Seit dem 01. Januar 2007 beträgt der Steuersatz in Deutschland 19 Prozent, der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 Prozent.

Die Umsatzsteuer gilt als eine Verbraucherabgabe. Da es aber technisch nicht möglich wäre, die Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, obliegt die Abführung der Umsatzsteuer dem Unternehmer, der ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft und damit einen Umsatz ausführt.

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Wann entsteht die Umsatzsteuer?

Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung oder Lieferung erbracht worden ist. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob der Kunde die Rechnung bereits bezahlt hat (Soll-Versteuerung). Das Finanzamt kann jedoch auf Antrag genehmigen, dass die Umsatzsteuer erst für den Voranmeldungszeitraum angemeldet werden muss, in dem die Rechnung für die Leistung oder Lieferung bezahlt worden ist (Ist-Versteuerung). Für diese Regelung müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Was ist eine Kleinunternehmerregelung?

Unternehmer, die im Inland, in einem Freihafen oder in gewissen Gebieten des Küstenmeeres ansässig sind und deren Umsatz eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, müssen keine Umsatzsteuer zahlen (Kleinunternehmer). Dazu darf der Umsatz, zuzüglich der darauf entfallenen Umsatzsteuer, im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500 Euro betragen haben. Zudem darf der voraussichtliche Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro nicht übersteigen.

Wer vergibt die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer?

Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen EU-Warenverkehr teilnehmen möchten (Erwerb von Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes oder steuerfreie Lieferung von diesen Waren) benötigen zusätzlich zu einer Steuernummer die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (USt-IdNr.). Die Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer wird nach Antragstellung vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben.

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