Steuerliche Grundlagen beim geldwerten Vorteil
Arbeitgeber gewähren manchmal über den gezahlten Lohn hinaus Vorteile, die Arbeitnehmern aufgrund der erbrachten Arbeitsleistung zugute kommen sollen. Dabei handelt es sich vor allem um Sachbezüge, die beispielsweise in der Überlassung eines Dienstwagens, von Waren oder Dienstleistungen bestehen können.
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Anfrage stellenDer geldwerte Vorteil und die Steuern
Geldwerte Vorteile müssen normalerweise vom Arbeitnehmer versteuert werden. Allerdings braucht der Arbeitnehmer hierfür gewöhnlich weniger Einkommensteuer als für ausgezahlten Lohn zu entrichten. Das kommt vor allem dadurch, weil der Gesetzgeber einige Leistungen von der Besteuerung befreit hat. Dies gilt beispielsweise für die unentgeltliche Nutzung des im Betrieb befindlichen Kindergartens oder der Überlassung von Berufskleidung. Darüber hinaus gibt es für Sachbezüge eine Freigrenze in Höhe von monatlich 44 Euro. Wird diese überschritten, gibt es es einen Freibetrag in Höhe von 1.080 Euro im Kalenderjahr. Das gilt allerdings nur, soweit diese nicht überwiegend für den Bedarf seiner Mitarbeiter hergestellt, vertrieben oder erbracht werden. Darüber hinaus dürfen sie nicht pauschal versteuert werden.
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