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GmbH und die Umsatzsteuer

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GmbH und die Umsatzsteuer – Tipps & Hinweise

Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und sie wird in aller Regel gegründet, um damit tätig zu werden. Dabei ist so ziemlich alles denkbar, auch wenn es vielleicht nicht immer sinnvoll ist, eine GmbH zu gründen. Sie kann also gegründet werden, um eine Einzelhandelsgeschäft zu betreiben, z.B. ein Bekleidungsgeschäft, um Waren zu produzieren, z.B. Convinience-Food oder auch um mehrere Freiberufler unter einen Hut zu bringen, z.B. eine Steuerberatungs-GmbH. Die Frage, wie die GmbH umsatzsteuerlich einzustufen ist, bleibt abhängig von ihrer Tätigkeit. Bei den o.g. Tätigkeiten gibt es keine großen Besonderheiten, sie sind grundsätzlich alle umsatzsteuerpflichtig.

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Unternehmer – Die GmbH als juristische Person

Bei einer GmbH sind nicht die Gesellschafter oder Geschäftsführer als Unternehmer anzusehen (es sei denn, sie sind ebenfalls unternehmerisch tätig), sonder die GmbH als juristische Person ist die Unternehmerin. Daher sind die ausgeführten Umsätze der GmbH wichtig, um weitere umsatzsteuerliche Beurteilungen zu treffen. Die GmbH wird als Unternehmerin nicht anders behandelt als eine natürliche Person, z. B. ein gewerblich tätiger Bäcker.

Wann ist eine GmbH umsatzsteuerfrei

Ist eine GmbH mit der Vermietung ihrer 500 Wohnungen tätig und vermietet sie diese Wohnungen ausschließlich für private Zwecke, sind diese Umsätze steuerfrei. Der Mieter muss also nicht tiefer in die Tasche greifen, nur weil sein Vermieter eine GmbH ist. Gründen Max und Moritz eine GmbH, um private Ferienhäuser in Dänemark an ihren deutschen Kunden zu vermitteln, sind diese Umsätze in Deutschland nicht steuerbar. Deutsche Umsatzsteuer fällt damit auch nicht an. Auch eine Ärzte-GmbH ist denkbar, wenn auch eher selten (wegen dem Verlust der Gewerbesteuerfreiheit), z. B. zwei Zahnärzte. Diese tätigen klassische Heilbehandlungen die nach dem Umsatzsteuergesetz umsatzsteuerbefreit sind.

Umsatzsteuersätze einer gmbH

Auch die Umsatzsteuersätze sind bei einer GmbH nicht anders zu beurteilen, als bei Unternehmern, die als Einzelperson tätig sind. Führt z.B. eine GmbH ein Hotel, so sind auch hier die Umsätze für die reine Übernachtungsleistung mit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von derzeit 7% zu versteuern. Dagegen muss eine GmbH, die Babywindeln produziert, auf den Verkauf der Windeln den Regelsteuersatz von 19% anwenden.

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