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Innergemeinschaft bzw. innergemeinschaftliche Lieferung

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 22.02.2019 2 Min. Lesezeit
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Innergemeinschaft

Die Mitgliedsländer der Europäischen Union bilden eine so genannte Innergemeinschaft. Umsatzsteuerlich ist die Europäische Union ein Gemeinschaftsgebiet. Der Warenverkehr zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union wird daher als innergemeinschaftliche Lieferung und innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet. Demgegenüber wird der Warenhandel mit anderen Ländern, die nicht Mitglied der EU sind (als Drittländer bezeichnet) als Ausfuhr und Einfuhr von Waren bewertet. Lieferungen an Unternehmer in andere EU Mitgliedstaaten sind grundsätzlich Umsatzsteuerfrei und unterliegen im Land des Empfängers der Erwerbsteuer.

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Besteuerung von Unternehmen

Das bedeutet, dass erst im Bestimmungsland Umsatzsteuer anfällt und zwar in Höhe des Steuersatzes, der im Bestimmungsland gilt. Praktisch ist die Umsatzsteuer in diesem Falle eine Erwerbsteuer. Die innergemeinschaftliche Lieferung ist demnach umsatzsteuerfrei, während der innergemeinschaftliche Erwerb umsatzsteuerpflichtig ist. Der Erwerber der Ware schuldet die Umsatzsteuer als Erwerbsteuer seinem Finanzamt. Ist der Erwerber Unternehmer und ist die Ware für sein Unternehmen bestimmt, so kann er die geschuldete Umsatzsteuer gleichzeitig als Vorsteuer wieder zum Abzug bringen. Die Erwerbsteuer belastet ihn also finanziell nicht. Die steuerfreien innergemeinschaftlichen Leistungen und die steuerpflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerbe sind in der Umsatzsteuervoranmeldung getrennt auszuweisen. Um das Umsatzsteueraufkommen kontrollieren zu können, wurden USt-Identifikationsnummern eingeführt. Jede Ausgangsrechnung muss die USt-Identifikationsnummer des Lieferanten und die des Kunden beinhalten.

Besteuerung von Privatpersonen

Bei Privatpersonen greift das Bestimmungslandprinzip nicht. Sie müssen die im Mitgliedsland gültige Umsatzsteuer vor Ort entrichten. Eine Ausnahmeregelung besteht für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Fahrzeugen. Jeder, der in einem anderen Mitgliedsstaat einen PKW kauft und ihn nach Deutschland einführt, muss in Deutschland dafür Umsatzsteuer zahlen. Auch Privatpersonen sind in diesem Falle zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung und der Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 22.02.2019 09:56 Uhr (aktualisiert am 17.06.2022 16:54 Uhr)

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