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Vorsteuervergütung und Vorsteuervergütungsverfahren

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 12.01.2019 2 Min. Lesezeit
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Vorsteuervergütung

Werden Lieferungen und Leistungen zwischen Unternehmern aus zwei verschiedenen Staaten abgerechnet, ist darauf zu achten, dass die Umsatzsteuer richtig abgerechnet wird. Doch bei hier sind die Unternehmer zumindest in der Europäischen Union bereits geschult. Liefern sie z.B. Waren an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat rechnen sie ohne Umsatzsteuer ab (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung) und der Rechnungsempfänger versteuert den Umsatz in seinem Staat. Doch nicht immer kommt es zu diesen steuerfreien Lieferungen. Ein Lkw-Fahrer, der quer durch Europa fährt, wird nicht an jeder Tankstelle mit dem Kassierer um Unternehmertätigkeit und Umsatzsteuer diskutieren. Abgesehen von eventuellen Sprachbarrieren. Gerade für solche Unternehmer ist das Vorsteuervergütungsverfahren vorgesehen. Die Unternehmer können sich dadurch Vorsteuern erstattet lassen, die sie in einem anderen Staat gezahlt haben.

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Wo gilt das Vorsteuervergütungsverfahren

Das Vorsteuervergütungsverfahren können deutsche Unternehmer für im europäischen Ausland (Mitgliedsstaaten der EU) nur noch elektronisch beim Bundeszentralamt für Steuern stellen. Für Vorsteuern, die sie in sog. Drittlandstaaten bezahlt haben, gibt auch das Bundeszentralamt für Steuern Auskunft. Dort gibt es die entsprechenden Formulare und Kontaktdaten, denn die Beantragung muss dann direkt in dem jeweiligen Land erfolgen.

Ausländische Unternehmer

Die ausländischen Unternehmer können sich andersherum auch die deutsche Vorsteuer vergüten lassen. Die Art und Weise ist ebenfalls davon abhängig, wo der ausländische Unternehmer sitzt. Für Unternehmer im EU-Ausland gilt ebenfalls, dass sie einen elektronischen Antrag über die in ihrem Land zuständige Stelle einreichen müssen. Bei Drittlandstaaten kann es mit elektronischem Antrag oder mit Formularen vonstattengehen.

BZSt

Alles in allem hält die Seite des Bundeszentralamts für Steuern eine Reihe von Informationen über dieses Verfahren bereit. Auch sind eine Menge Links zu den entsprechenden Anträgen, Formularen und Adressen enthalten.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 12.01.2019 18:31 Uhr

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