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Umlaufvermögen

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 30.05.2019 2 Min. Lesezeit

Umlaufvermögen

Während das Anlagevermögen, also z.B. das Betriebsgrundstück eines Unternehmens, dazu bestimmt ist, dem Betrieb dauerhaft zu dienen, ist das Umlaufvermögen nur von kurzer Dauer. Es handelt sich dabei um sog. Vermögensgegenstände, die umgesetzt werden sollen und von denen es ständige Zu- und Abgänge gibt.

Das Handelsgesetzbuch definiert das Umlaufvermögen als Summe der Vermögengsgegenstände eines Unternehmens, die nicht dazu bestimmt sind dem Unternehmen dauerhaft zu dienen.

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Umlaufvermögen: Vorräte

Hat das Unternehmen einen Warenbestand, z.B. ein Einzelhandelsgeschäft, so wird am Jahresende (oder Wirtschaftsjahresende) eine Inventur gemacht. Dabei wird festgestellt wie viel und welche Ware vorhanden ist. Aufgrund der heutigen Warenwirtschaftssysteme wird sich der Unternehmer auch unterjährig genau darüber im Klaren sein, wie sein Warenbestand aussieht. Unter die Kategorie Vorräte und Vorratsvermögen können nicht nur Waren fallen, sondern auch Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, z.B. Schrauben, Nägel oder Zuckerrüben. Auch unfertige Erzeugnisse oder unfertige Leistungen fallen unter diese Kategorie. Ist z.B. am Jahresende nur eine Teilleistung erbracht, ist diese als unfertige Leistung auszuweisen. Letzten Endes sind unter den Vorräten auch geleistete Anzahlungen auszuweisen, z.B. die Anzahlung für die Bestellung von Waren.

Umlaufvermögen: Forderungen

Auch die Forderungen gehören zum Umlaufvermögen, denn sie sollen im Idealfall nur kurzfristig vorhanden sein. Hierzu zählen die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, also die aus dem Tagesgeschäft des Unternehmens, als auch sonstige Forderungen jeglicher Art, z.B. Darlehensforderungen an Mitarbeiter oder Forderungen an Krankenkassen nach dem Lohnfortzahlungsgesetz.

Umlaufvermögen: Wertpapiere

Wertpapiere gehören in aller Regel zum Umlaufvermögen. Denkbar wären Wertpapiere als Anlagevermögen, wenn es sich z.B. um eine Beteiligung an einem verbundenen Unternehmen handelt. Ansonsten bleiben sie kurzfristig im Unternehmen.

Umlaufvermögen: Liquide Mittel

Hierzu gehören sämtliche Kassenbestände, Bankguthaben und auch Schecks

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 30.05.2019 11:53 Uhr

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