Planst du als Gesellschafter, ein Darlehen von deiner GmbH aufzunehmen? Dann solltest du unbedingt die aktuellen steuerlichen Vorgaben für 2026 kennen. Besonders der anzusetzende Zinssatz kann über steuerliche Vor- oder Nachteile entscheiden, etwa auch, wenn du deinen Darlehensvertrag als Gesellschafter-Geschäftsführer mit deiner GmbH gestaltest. Als Steuerberater für GmbHs stehen wir dir mit unserem Fachwissen zur Seite!
In diesem Beitrag erfährst du, welche fremdüblichen Zinssätze für solche Gesellschafterdarlehen im Jahr 2026 gelten und wie du teure Fehler vermeidest.

Die steuerlichen Fallstricke bei GmbH-Gesellschafterdarlehen
Wenn du als Gesellschafter ein Darlehen von deiner GmbH erhältst, musst du besondere steuerliche Vorgaben beachten. Insbesondere der anzusetzende Zinssatz bedarf sorgfältiger Überlegung, um negative steuerliche Konsequenzen zu vermeiden. Denn der Zinssatz ist ausschlaggebend für die Art und Weise, wie solche Gesellschafterdarlehen versteuert werden. Bei nicht fremdüblicher Verzinsung drohen zwei wesentliche Risiken:
- Das Finanzamt kann die Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten und dem marktüblichen Zinssatz als verdeckte Gewinnausschüttung behandeln.
- Im Extremfall könnte das gesamte Darlehen in Frage gestellt werden, insbesondere wenn die Darlehensvereinbarung nicht ausreichend dokumentiert ist oder Zweifel an deiner Bonität als Gesellschafter bestehen.
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Schildern Sie uns Ihr ProblemSicherheiten reduzieren das Risiko und den Zinssatz
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir grundsätzlich die Stellung angemessener Sicherheiten für das Darlehen. Geeignete Sicherheiten für das Gesellschafterdarlehen können sein:
- Eintragung ins Grundbuch eines Grundstückes
- Verpfändung eines Aktiendepots
- Hinterlegung eines Wallets mit Kryptowährungen
Die Besicherung reduziert nicht nur das steuerliche Risiko, sondern ermöglicht in der Regel auch einen erheblich niedrigeren Zinssatz. Ein Vorteil, den man insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen nutzen sollte. Im Fall eines zinslosen Gesellschafterdarlehens ist Vorsicht geboten, da ein Darlehen ohne Zinsen in der Regel als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden kann.

Fremdübliche Zinssätze 2026 – Was sagt die aktuelle BFH-Rechtsprechung?
Die Bestimmung des fremdüblichen Zinssatzes richtet sich nach aktueller BFH-Rechtsprechung nach folgenden Grundsätzen: Zinssatz bei durch die GmbH vergebenem Gesellschafter-Darlehen: Der BFH (BFH v. 28.2.1990, I R 83/87, BStBl II 1990, 649) hat entschieden, dass du als Gesellschafter mindestens den Zinssatz zahlen musst, den deine GmbH selbst bei Banken für vergleichbare Darlehen entrichtet. Das Finanzamt könnte argumentieren, dass ein fremder Geschäftsführer keine Darlehen vergeben würde, solange noch Verbindlichkeiten bei der GmbH bestehen, für die sie selbst noch Zinsen zahlen muss. Der Zinssatz für durch die GmbH vergebene Gesellschafter-Darlehen sollte sich also an den Zinssätzen orientieren, die die GmbH für andere eigene Darlehen zahlt. Dabei muss zudem ein Aufschlag berücksichtigt werden, um Risiken und Verwaltungskosten abzudecken.
Bundesbank-Zinssätze als Maßstab
Wenn die GmbH keine eigenen Schulden hat, ist bei der Bestimmung des Zinssatzes für ein Gesellschafterdarlehen das BFH-Urteil aus 2023 (BFH v. 22.02.2023, I R 27/20, BStBl II 2023, 840) zu beachten. Das Urteil stellt klar, dass im Zweifel auf die von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätze abgestellt werden sollte, selbst in einer Niedrigzinsphase. Auch wenn deine GmbH mit dem Kapital durch Anlagen keine Rendite erzielen kann, darf das Geld nicht zinslos an den Gesellschafter in Form eines zinslosen Gesellschafterdarlehens ausgegeben werden.
Unterschiedliche Darlehensarten – unterschiedliche Zinssätze 2026
Die Zinshöhe variiert erheblich je nach Darlehensart. Für 2026 gelten folgende Richtwerte:
- Unbesicherte Darlehen: derzeit ca. 9,4 %
- Besicherte Darlehen: derzeit ca. 4,5 %
Die Mittelwert-Methode des BFH für Gesellschafterdarlehen
Wichtig zu wissen: Auf die oben genannten Zinssätze darf das Finanzamt MAXIMAL abstellen. Nach der aktuellen BFH-Rechtsprechung soll jedoch grundsätzlich ein Mittelwert berechnet werden zwischen
- den von der Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Bankzinssätzen für Darlehensaufnahmen und
- den durchschnittlichen Bankzinssätzen für Geldanlagen (derzeit ca. 2,2 %)
Konkrete Zinssätze für dein Gesellschafterdarlehen in 2026
Basierend auf dieser Mittelwert-Methode ergeben sich für 2026 folgende empfohlene Zinssätze:
- Unbesicherte Darlehen: ca. 9,4 % abzüglich 2,2 % für Geldanlagen = Mittelwert von 5,8 %
- Besicherte Darlehen: ca. 4,5 % abzüglich 2,2 % für Geldanlagen = Mittelwert von 3,4 %
Bei einer unzureichenden Bonität des Gesellschafters kann allerdings auch ein höherer Zins erforderlich sein. Bitte nimm hier unbedingt eine Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater in Anspruch, um den für deine Situation passenden Zinssatz für das GmbH-Darlehen – unter Berücksichtigung einer etwaigen Versteuerung – ermitteln zu können.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Zinssatzreduktion
Es gibt weitere Möglichkeiten, den Zinssatz steuerlich anerkannt zu senken. Eine wichtige Option ist der steuerliche "Vorteilsausgleich". Wenn du als Gesellschafter-Geschäftsführer beispielsweise für Verbindlichkeiten der GmbH bürgst, kann diese Bürgschaft durch entsprechende vertragliche Regelungen angerechnet werden, um einen niedrigeren Zinssatz zu rechtfertigen. Damit der Vorteilsausgleich vom Finanzamt anerkannt wird, muss dieser ordentlich vertraglich festgehalten werden. Gern kannst du hierzu die Expertise unserer Steuerberater in Anspruch nehmen.
Fazit: Gesellschafterdarlehen 2026 sorgfältig planen
Die Gestaltung von Gesellschafterdarlehen erfordert sorgfältige Planung und Dokumentation. Durch die Stellung von Sicherheiten und die korrekte Vereinbarung fremdüblicher Zinssätze und bei Bedarf auch den Abschluss eines gut strukturierten Gesellschafter-Darlehensvertrags Geschäftsführer, kannst du steuerliche Risiken minimieren. Die aktuellen Zinssätze für 2026 bieten dabei einen guten Orientierungsrahmen.
Wer stattdessen überlegt, freie Liquidität der GmbH in Wertpapiere oder Kryptowährungen zu investieren, findet die steuerlichen Details in unserem Beitrag Geldanlage in der GmbH. Wer mehrere Beteiligungen bündeln möchte, findet in unserem Beitrag Holding gründen weitere Informationen.
FAQ – Häufige Fragen zu Gesellschafterdarlehen
Muss ein Gesellschafterdarlehen immer verzinst sein?
Ja, da ein unverzinstes Darlehen als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden kann.
Wie kann ich den fremdüblichen Zinssatz berechnen?
Der fremdübliche Zinssatz ergibt sich aus den Bundesbank-Zinssätzen für private Darlehensaufnahmen abzüglich der durchschnittlichen Bankzinsen für Geldanlagen.
Welche Unterlagen sollte ich für ein Gesellschafterdarlehen bereithalten?
Ein schriftlicher Darlehensvertrag mit klaren Konditionen, einer Laufzeitregelung und einer Verzinsung ist essenziell – sei es ein Gesellschafter-Darlehensvertrag oder ein anderer Vertragstyp. Ebenso muss der Darlehensvertrag tatsächlich durchgeführt werden, und die Zinsen sowie Tilgungen müssen wie im Vertrag vorgesehen umgesetzt werden.
Wie ist das mit alten Darlehensverträgen, die in der Zeit um 2020 gezeichnet wurden und damit einen äußerst niedrigen Zinssatz vorsehen?
Hier kommt es darauf an, ob der Darlehensvertrag eine Kündigungsmöglichkeit für die GmbH vorsieht. Wenn der Vertrag nicht kündbar ist von Seiten der GmbH, kann der niedrige Zinssatz fortgeführt werden, so würde es ja auch unter fremden Dritten sein.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde im September 2026 verfasst und gibt den aktuellen Rechtsstand wieder.Unsere Steuerexperten stehen dir für eine persönliche Beratung jederzeit zur Verfügung. Kontaktiere uns noch heute!
Bereits 2025 haben wir einen Artikel zu diesem Thema veröffentlicht. Du findest ihn hier