Blog

Zuckersteuer, Tabaksteuer und Verpackungsteuer 2027: Was teurer wird und was Unternehmen jetzt tun müssen

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 01.11.2026 14 Min. Lesezeit
  • Home
  • Blog
  • Zuckersteuer, Tabaksteuer und Verpackungsteuer 2027: Was teurer wird und was Unternehmen jetzt tun müssen

Ab 2027 werden Zigaretten, Liquids, Spirituosen, Sekt, zuckerhaltige Getränke und Kunststoffverpackungen teurer. Geplant sind eine neue Zuckersteuer und eine bundesweite Plastiksteuer, die Tabaksteuer und die Alkoholsteuer steigen, und Freiburg erhebt seit 2026 eine kommunale Verpackungsteuer. Fachleute sprechen von Lenkungssteuern: Sie sollen Konsum über den Preis zurückdrängen und bringen zugleich Einnahmen. Wie holprig die Einführung verläuft, zeigt die Tabaksteuer: Das Änderungsgesetz trat versehentlich schon am 21. Oktober 2026 in Kraft, und für Liquids enthält es bis Jahresende gar keinen Steuersatz.

Kurz gesagt: Verbraucher zahlen 2027 mehr für Zigaretten, Liquids, Spirituosen, Sekt und zuckerhaltige Getränke. Unternehmen müssen Kalkulation, Steueranmeldungen und Liquiditätsplanung anpassen. Auf Bundesebene beschlossen ist bisher nur die höhere Tabaksteuer, Zuckersteuer, Alkoholsteuer und Plastiksteuer sind noch Entwürfe.

Neue Steuern 2027 im Überblick: Was ab wann teurer wird

Steuer Stand und Start Beispiel Mehrbelastung
Tabaksteuer in Kraft, ab 1.1.2027 Schachtel Zigaretten +1,05 €
Tabaksteuer auf Liquids in Kraft, Lücke bis Ende 2026 10 ml Liquid +0,71 €
Zuckersteuer Entwurf, ab 1.7.2027 Cola 1 Liter +0,38 €
Verpackungsteuer Freiburg seit 2026, ab 2027 nur Becher Einwegbecher 0,50 € netto
Plastiksteuer Entwurf, ab 1.7.2027 20 g Kunststoff +1,1 Cent netto
Alkoholsteuer Entwurf, ab 1.1.2027 Wodka 0,7 Liter +0,87 €

Beträge inklusive Umsatzsteuer, soweit nicht als netto gekennzeichnet.

Einmalanfrage

Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?

Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Schildern Sie uns Ihr Problem

Tabaksteuer 2027: Gesetz gilt versehentlich schon, Zigaretten ab Januar teurer

Für Raucher wird es ab 2027 deutlich teurer. Grundlage ist das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes, verkündet im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 309).

Zigaretten 2026 2027 2030
Durchschnittspreis je Schachtel 8,05 € 9,10 € 11,78 €

Feinschnitt, erhitzter Tabak und Liquids werden ebenfalls stufenweise bis 2030 teurer. Im Finanzausschuss wurde die Erhöhung nochmals verschärft, ausdrücklich um zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Wie es zur Panne kam

Schritt Datum
Verkündung im Bundesgesetzblatt nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat 20.10.2026
Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung, obwohl die höheren Sätze erst ab 2027 gelten sollten 21.10.2026
BMF: Zoll wendet bis Jahresende die bisherigen Sätze an, Berichtigung angekündigt 23.10.2026
  • Ursache: Das frühe Inkrafttreten war laut BMF gewollt, damit sich Hersteller und Zoll vorbereiten können. Es fehlte aber die Regel, dass die höheren Tarife erst ab 2027 gelten. Der Fehler stand bereits im Regierungsentwurf.
  • Zuständigkeit: Laut einem Insiderbericht der BILD vom 23. Oktober 2026 war die Grundsatzabteilung des BMF federführend und nicht das zuständige Tabaksteuerreferat. Verbände und Industrie hatten demnach nur 22,5 Stunden, um den endgültigen Entwurf zu prüfen.

Steuerzeichen als Engpass

  • Jede Verkaufspackung braucht nach § 17 TabStG ein gültiges Steuerzeichen, über das die Tabaksteuer entrichtet wird.
  • Weil die neuen Sätze formal sofort galten, passten die vorhandenen Steuerzeichen nicht mehr. Die Branche warnte vor Stopps bei Lieferung und Produktion.
  • Das BMF lässt den Zoll bis Jahresende die bisherigen Sätze anwenden und beruft sich auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers (Regierungspressekonferenz vom 23. Oktober 2026). Für Raucher ändert sich 2026 deshalb nichts.

Den Fehler will das BMF ohne neues Gesetzgebungsverfahren nach § 61 GGO berichtigen lassen, bis zum 1. November 2026 war das nach unserem Kenntnisstand nicht abgeschlossen. Aus unserer Sicht ist das rechtlich heikel: Eine Verwaltungsauffassung ändert den verkündeten Gesetzestext nicht, die Verwaltung bleibt nach Art. 20 Abs. 3 GG an das Gesetz gebunden. Ob eine fehlende Anwendungsregel als offenbare Unrichtigkeit berichtigt werden darf, ist nicht selbstverständlich. Gerade mit moderner Technik bis hin zu KI sollten Ministerien Entwürfe schneller vorlegen und Verbänden mehr Zeit zur Prüfung geben, nicht weniger.

Tabaksteuer auf Liquids: Steuerlücke bis Jahresende

Für Liquids für E-Zigaretten enthält das neue Gesetz zwischen dem 21. Oktober und dem 31. Dezember 2026 überhaupt keinen Steuersatz. Die neue Tarifvorschrift in § 2 Abs. 1 Nr. 7 TabStG ersetzt die alte vollständig, nennt aber erst Sätze ab 2027.

Zeitraum Tabaksteuer je ml je 10 ml
bis 20.10.2026 0,32 € 3,20 €
21.10. bis 31.12.2026 kein Satz im Gesetz strittig
2027 0,38 € 3,80 €
ab 2030 0,44 € 4,40 €

Beträge vor Umsatzsteuer. 2027 steigt die Steuer gegenüber 2026 um 18,75 %, danach stufenweise weiter.

  • Branchenvertreter: Liquids seien bis Jahresende nicht tabaksteuerpflichtig, denn Steuern brauchen eine gesetzliche Grundlage (Art. 20 Abs. 3 GG) und der Steueranspruch entsteht nach § 38 AO nur, wenn der gesetzliche Tatbestand erfüllt ist. Das ist eine vertretene Rechtsauffassung, aber keine geklärte Steuerbefreiung.
  • BMF: Die bisherigen 0,32 Euro je Milliliter gelten per Auslegung weiter, der Zoll wendet sie an.
  • Praxis: Auch Liquids in Pods und Einwegvapes brauchen ein Steuerzeichen (§ 1b in Verbindung mit § 17 TabStG). Ohne Steuerzeichen ist ein regulärer Verkauf kaum möglich, für Verbraucher bleiben die Preise deshalb vorerst unverändert.

Hersteller und Händler sollten nicht eigenmächtig ohne Steuer verkaufen, davon raten selbst Branchenvertreter ausdrücklich ab. Der sichere Weg ist, die Steuer zu entrichten und die Festsetzung mit Einspruch und gegebenenfalls Klage anzugreifen. Wenn Sie Liquids herstellen oder einführen, prüft steuerberaten.de mit Ihnen, wie Sie Ihre Rechte wahren.

Zuckersteuer 2027: Steuersätze, Ausnahmen und was Cola dann kostet

Die Zuckersteuer soll ab dem 1. Juli 2027 gelten, beschlossen ist sie aber noch nicht.

  • Stand: Bundesfinanzminister Klingbeil kündigte die Steuer am 26. August 2026 an. Am 14. Oktober 2026 beschloss das Kabinett eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen (Fragen und Antworten der Bundesregierung). Ein verabschiedetes Zuckergetränkesteuergesetz gibt es noch nicht.
  • Einnahmen: Geplant sind 690 Mio. Euro im Jahr 2027 und 925 Mio. Euro im Jahr 2028, als Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Für ein volles Jahr liegt das in der Größenordnung der Kaffeesteuer von rund 1 Mrd. Euro.
Gesamtzucker je 100 ml Zuckersteuer je Liter
unter 5 g keine
5 g bis unter 8 g 26 Cent
ab 8 g 32 Cent

Hinzu kommt die Umsatzsteuer. Eine Literflasche Cola für 2,00 Euro kostet bei vollständiger Weitergabe 2,38 Euro, ein Kasten Limonade für 5 bis 7 Euro kann sich nahezu verdoppeln. Für Getränke ab 8 g Zucker je 100 ml gilt:

Gebinde Zuckersteuer netto inkl. 19 % Umsatzsteuer
Dose 0,33 Liter 0,11 € 0,13 €
Flasche 1,5 Liter 0,48 € 0,57 €
Kasten 12 × 1,0 Liter 3,84 € 4,57 €

Ausgenommen sind nach den bisherigen Plänen:

  • Reine Säfte aus Obst oder Gemüse, auch wenn sie von Natur aus viel Zucker enthalten
  • Ungesüßte Schorlen
  • Milch, Haferdrinks und Reisdrinks
  • Alkoholhaltige Getränke und die entsprechenden alkoholfreien Alternativen
  • Getränke mit Süßungsmitteln (Zero): Eine Besteuerung auch dieser Getränke war zeitweise geplant und wurde nach Kritik verworfen. Weil Süßstoffe deutlich süßer schmecken und kleinste Mengen genügen, entsteht für Hersteller ein starker Anreiz, Zucker zu ersetzen.

Steuerpflichtig sind dagegen etwa Limonaden, Eistee, Energydrinks und Fruchtnektar sowie zuckerhaltiger Sirup und Konzentrate. Die Vermarktung als „Bio“ allein befreit nicht.

Kleine Hersteller: Unabhängige Hersteller mit bis zu 70.000 Litern Jahresproduktion sind befreit. Eine weitergehende Befreiung bis 1 Mio. Liter steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Prüfung durch die EU.

Zuckersteuer für Getränkehersteller: Belastung und was jetzt zu tun ist

Für mittelständische Abfüller kann die Zuckersteuer existenzbedrohend werden. Die Geschäftsführerin eines Mineralbrunnens in Bayern hat uns ihre Zahlen geschildert:

  • Belastung: Bei 12 Mio. Euro Umsatz und unverändertem Limonadenabsatz müsste ihr Unternehmen rund 1,8 Mio. Euro Zuckersteuer im Jahr abführen. Das sind 15 % vom Umsatz, nicht vom Gewinn.
  • Starttermin: Der 1. Juli 2027 liegt mitten in der Saison. Der Handel wird sich im Mai und Juni mit unversteuerter Ware eindecken, im Juli fehlt dann das Leergut. Die Branche fordert deshalb mindestens einen Start zum 1. Januar, wenn das Geschäft saisonbedingt ruhiger ist.
  • Süßstoff als Ausweg: Süßstoffe sind teurer als Zucker, und Konzerne kaufen sie deutlich günstiger ein als Mittelständler. Konzerne mit starken Marken setzen zudem Preiserhöhungen leichter durch als regionale Hersteller.

Die Geschäftsführerin prüft gemeinsam mit dem Verband Deutscher Mineralbrunnen und dem Bayerischen Brauerbund, ob die Zuckersteuer gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, weil Säfte, Milch und Haferdrinks trotz Zucker ausgenommen sind. Aus unserer Sicht hat der Gesetzgeber bei Lenkungssteuern einen weiten Gestaltungsspielraum, ein Erfolg vor Gericht ist daher eher unwahrscheinlich. Ein Musterverfahren über Einspruch, Klage beim Finanzgericht und Vorlage an das Bundesverfassungsgericht kann sich dennoch lohnen.

Was Getränkehersteller jetzt tun sollten

  1. Rezepturen gegen die Schwellen von 5 g und 8 g Zucker je 100 ml prüfen
  2. Jahresmenge und Unabhängigkeit für die Befreiung kleiner Hersteller dokumentieren
  3. Bewilligung eines Steuerlagers frühzeitig vorbereiten, denn anders als Brauereien kennen reine Mineralbrunnen dieses Verfahren nicht aus der Biersteuer
  4. Kalkulation und Preisgespräche mit dem Handel auf die neue Steuer ausrichten
  5. Vorzieheffekte vor dem 1. Juli 2027 bei Produktion, Leergut und Liquidität einplanen

Die Steuerberater von steuerberaten.de rechnen die Auswirkungen für Ihren Betrieb durch, begleiten Sie beim Aufbau der neuen Pflichten und halten Ihre Steuerfestsetzungen für ein mögliches Musterverfahren offen. Sprechen Sie uns gerne an.

Zuckersteuer in Großbritannien: Weniger Zucker, weniger Einnahmen als geplant

Die britische „Soft Drinks Industry Levy“ gilt seit dem 6. April 2018 und hat vor allem die Rezepturen verändert.

  • Rezepturen: Der Anteil der untersuchten steuerrelevanten Getränke mit mehr als 5 g Zucker je 100 ml sank von 51,7 % vor der Ankündigung auf 15,4 % im Februar 2019 (Studie in PLOS Medicine). Gemessen wurde das Angebot im Regal, nicht der Absatz.
  • Körpergewicht: Eine Studie der Universität Cambridge von 2023 verbindet die Abgabe mit 8 % weniger Fällen von Adipositas bei Mädchen im Alter von 10 bis 11 Jahren. Für Jungen und jüngere Kinder fand sie keinen Zusammenhang, ein ursächlicher Nachweis ist das nicht.
  • Einnahmen: Im ersten Jahr flossen 240 Mio. Pfund statt der erwarteten 520 Mio. Pfund.

Wie Hersteller reagieren, zeigt Fanta Orange:

Fanta Orange Deutschland Großbritannien
Zucker je 100 ml 7,6 g 4,5 g
Süßungsmittel keine Acesulfam K, Sucralose
Steuer nach deutschem Entwurf 26 Cent je Liter keine

Herstellerangaben, Stand Oktober 2026.

Süßungsmittel und Gesundheit: Die Krebsforschungsagentur der WHO stufte Aspartam 2023 auf Grundlage begrenzter Hinweise als „möglicherweise krebserregend“ ein. Ein Nachweis, dass üblicher Konsum Krebs verursacht, ist das nicht; der zuständige Sachverständigenausschuss von WHO und FAO bestätigte zugleich die zulässige Tagesdosis von 40 mg je Kilogramm Körpergewicht. Die britische Fanta enthält ohnehin kein Aspartam.

Für Deutschland heißt das: Stellen die Hersteller um, schrumpft die Steuerbasis und die eingeplanten Einnahmen bleiben aus, während Mittelständler die höheren Rohstoffkosten tragen.

Verpackungsteuer 2027 und Plastiksteuer: Einweg wird teurer

Einwegverpackungen werden auf zwei Ebenen besteuert: kommunal über Verpackungsteuern wie in Freiburg und ab Juli 2027 voraussichtlich bundesweit über eine Plastiksteuer.

Verpackungsteuer Freiburg: Ab 2027 nur noch auf Einwegbecher

Nach Tübingen und Konstanz erhebt Freiburg seit dem 1. Januar 2026 eine Verpackungsteuer. Am 20. Oktober 2026 beschloss der Gemeinderat, sie ab dem 1. Januar 2027 auf Einwegbecher für Getränke und Eis zu beschränken.

Einwegartikel 2026 (netto) ab 1. Januar 2027
Getränkebecher, Getränkeverpackung 0,50 € nur noch Einwegbecher für Getränke
Speiseverpackung, Geschirrteil 0,50 € nur noch Einwegbecher für Eis
Besteck, Besteckset 0,20 € entfällt
  • Für Verbraucher: Ein Burgermenü mit Burgerschale, Pommesschale und Getränkebecher trägt 1,50 Euro Verpackungsteuer, zuzüglich Umsatzsteuer.
  • Kuriose Ausweichreaktionen: Betriebe halbierten Einwegbesteck oder wickelten Speisen in Küchenpapier ein, um die Steuer zu vermeiden.
  • Gründe für den Rückzug: Bürokratie und Zweifel an der Alltagstauglichkeit. Bis Ende 2026 gelten die bisherigen Regeln.

Der Teilrückzug ist inkonsequent: Der Gemeinderat hat entschieden, bevor die erste Jahreserklärung zeigt, was die Steuer überhaupt eingebracht hat.

Was Gastronomen in Freiburg jetzt beachten müssen

  • Fälligkeit: Die Steuer für 2026 wird erst nach Jahresende erklärt, der Bescheid kommt voraussichtlich im Frühjahr 2027.
  • Liquidität: Die vereinnahmten Beträge sollten bis dahin zurückgelegt sein. Wer sie für Personal oder Wareneinsatz ausgegeben hat, riskiert 2027 eine Liquiditätslücke.
  • Kein durchlaufender Posten: Die Verpackungsteuer schuldet der Betrieb selbst. Wird sie an Kunden weiterberechnet, gehört sie zum Entgelt und unterliegt der Umsatzsteuer. Mit der Umsatzsteuer ist sie nicht abgegolten.
  • Bilanz: Bilanzierende Betriebe weisen die Steuer für 2026 zum 31. Dezember 2026 als Verbindlichkeit oder Rückstellung aus.

Als Steuerberater für Gastronomie prüft steuerberaten.de bundesweit digital mit Ihnen, ob die Verpackungsteuer in Ihrer Buchhaltung korrekt erfasst ist.

Plastiksteuer ab Juli 2027: 55 Cent je Kilogramm Kunststoff

Parallel zur Zuckersteuer soll ab dem 1. Juli 2027 eine bundesweite Plastiksteuer gelten. Der Entwurf eines Kunststoffverpackungsteuergesetzes wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt und soll danach von den Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht werden.

  • Steuersatz: 550 Euro je Tonne enthaltenen Kunststoffs, also 55 Cent je Kilogramm
  • Erfasst: Kunststoffverpackungen und Folien, Verschlüsse, Deckel und Kapseln sowie Verbundverpackungen mit mehr als 5 % Kunststoffanteil
  • Steuerpflicht: bei Herstellung, Verbringung ins Inland oder Einfuhr, damit Importware nicht günstiger wird als inländische Produktion; Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe steuerfrei
  • Entlastung: für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff auf Antrag
  • Einnahmen: ab 2028 knapp 1,5 Mrd. Euro im Jahr
Rechenbeispiel Kunststoff Plastiksteuer
1 Verpackung mit 20 g Kunststoff 0,02 kg 1,1 Cent
100.000 Verpackungen 2 t 1.100 €
1 Mio. Verpackungen 20 t 11.000 €

Beträge vor Entlastung für Rezyklat und vor Umsatzsteuer. Verbraucher zahlen die Steuer über höhere Preise verpackter Waren mit. Für Onlinehändler mit hohem Versandvolumen wird sie spürbar, sei es als eigene Steuerlast beim Bezug aus dem Ausland oder über höhere Einkaufspreise für Versandverpackungen, Folien und Polstermaterial. Kunststoffgewichte und Rezyklatanteile müssen voraussichtlich je Verpackung nachgewiesen werden.

Erfassen Sie schon jetzt Verpackungsmengen, Gewichte und Rezyklatanteile Ihrer Lieferanten. Als Kanzlei mit Schwerpunkt Buchhaltung für Onlinehändler und über 500 laufenden Mandaten im Onlinehandel prüft steuerberaten.de mit Ihnen, ob und in welcher Höhe Ihr Geschäftsmodell betroffen ist.

Alkoholsteuer 2027: Rund 20 % mehr auf Spirituosen und Sekt, Bier bleibt ausgenommen

Die Bundesregierung will die Alkoholsteuer, die Schaumweinsteuer, die Steuer auf Zwischenerzeugnisse und die Alkopopsteuer zum 1. Januar 2027 um rund 20 % anheben. Die Biersteuer steigt nicht. Bisher ist das ein Gesetzentwurf im Haushaltsbegleitgesetz 2027, das parlamentarische Verfahren läuft noch.

Steuersatz bisher geplant ab 2027
Alkoholsteuer je Liter reiner Alkohol 13,03 € 15,64 €
Schaumweinsteuer je Hektoliter 136 € 163 €
Rechenbeispiel Mehrbelastung inkl. Umsatzsteuer
Kräuterlikör 0,7 Liter, 35 % vol 0,76 €
Sekt 0,75 Liter 0,24 €
  • Export: Alkoholsteuer fällt nur beim Konsum im Inland an. Ein Exportschlager wie Jägermeister, dessen Absatz zu 85 % ins Ausland geht, ist dort nicht betroffen.
  • Alkopopsteuer: Seit 2004 gilt sie als eine der wenigen wirksamen Lenkungssteuern, die süßen Mischgetränke haben bei Jugendlichen stark an Bedeutung verloren. Offen ist, wie viel davon Aufklärung und das Ausweichen auf andere Getränke beigetragen haben.

Kuriosität Schaumweinsteuer

Die Schaumweinsteuer wurde zum 1. Juli 1902 unter Kaiser Wilhelm II. eingeführt. Die Mehreinnahmen sollten den Ausbau der kaiserlichen Kriegsflotte finanzieren, flossen aber ohne Zweckbindung in die Reichskasse. 1933 wurde die Erhebung ausgesetzt und die Steuer anschließend abgeschafft, 1939 kam sie als Kriegszuschlag zurück. Sie besteht bis heute.

Lenkungssteuern 2027: Was sie bringen und wo sie scheitern

Lenkungssteuern und Bagatellsteuern sollten aus Sicht von steuerberaten.de abgebaut statt ausgeweitet werden.

  • Haushalt statt Gesundheit: Die Höhe solcher Steuern richtet sich nach dem Haushaltsbedarf, nicht nach einem Gesundheitsziel, kritisiert der Steuerrechtler Gregor Kirchhof. Er plädiert stattdessen für Ordnungsrecht wie Warnhinweise und Verkaufsbeschränkungen.
  • Verteilung: Die Last trifft einkommensschwache Haushalte überproportional, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens für Konsum ausgeben. Viele Raucher mit geringem Einkommen weichen bereits auf günstigeren Drehtabak aus.
  • Ausweichen: Ist die Steuer zu hoch, wandert der Kauf ins Ausland oder auf den Schwarzmarkt, wie bei Tabak in den Niederlanden. Weniger Absatz eines besteuerten Produkts belegt noch keinen geringeren Konsum.
  • Bürokratie: Jede neue Verbrauchsteuer braucht Steuerlager, Anmeldungen, Prüfer und IT. Allein für die Zuckersteuer kalkuliert die Vorlage laut der Zollgewerkschaft BDZ mit 200 Arbeitskräften, der BDZ hält 400 zusätzliche Stellen für nötig. Pläne, Bagatellsteuern wie die Kaffeesteuer abzuschaffen, gab es bereits, stattdessen kommen neue hinzu.

Für Verbraucher bedeuten die neuen Steuern höhere Preise, für Unternehmen zusätzlich neue Pflichten in Kalkulation, Buchhaltung und Liquiditätsplanung. steuerberaten.de begleitet Unternehmen mit über 180 Kollegen bundesweit vollständig digital, von der Finanzbuchhaltung über laufende Steueranmeldungen bis zum Jahresabschluss. Sprechen Sie uns gerne an.

Häufige Fragen zu Zuckersteuer, Tabaksteuer und Verpackungsteuer 2027

Ab wann gilt die Zuckersteuer?

Geplant ist der 1. Juli 2027. Das Kabinett hat am 14. Oktober 2026 eine Formulierungshilfe beschlossen, ein verabschiedetes Gesetz gibt es noch nicht.

Sind Getränke mit Süßstoff und reine Säfte von der Zuckersteuer betroffen?

Nein. Getränke mit Süßungsmitteln, reine Säfte aus Obst oder Gemüse, ungesüßte Schorlen, Milch, Haferdrinks und Reisdrinks sind nach den bisherigen Plänen ausgenommen. Eistee und Fruchtnektar sind dagegen erfasst.

Sind Liquids für E-Zigaretten bis Ende 2026 steuerfrei?

Das ist rechtlich strittig. Das Gesetz nennt für den 21. Oktober bis 31. Dezember 2026 keinen Steuersatz, der Zoll erhebt aber weiter 0,32 Euro je Milliliter. Verkaufen Sie nicht ohne Steuer, sondern entrichten Sie die Steuer und legen Sie gegen die Festsetzung Einspruch ein.

Wird Bier 2027 teurer?

Nicht durch die geplante Steuererhöhung. Die Biersteuer bleibt unverändert, steigen sollen Alkoholsteuer, Schaumweinsteuer, die Steuer auf Zwischenerzeugnisse und die Alkopopsteuer.

Müssen Gastronomen in Freiburg 2027 noch Verpackungsteuer zahlen?

Ja, für Einwegbecher für Getränke und Eis. Zudem wird die Steuer für 2026 erst 2027 erklärt und festgesetzt. Die dafür vereinnahmten Beträge sollten zurückgelegt sein.

Wer zahlt die Plastiksteuer?

Steuerpflichtig ist nach dem Entwurf, wer Kunststoffverpackungen herstellt, ins Inland verbringt oder einführt. Verbraucher tragen die Steuer indirekt über höhere Preise, Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe steuerfrei.

Die ausführliche Diskussion zu diesen Steuern hören Sie im Podcast Sei doch nicht besteuert.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 01.11.2026 16:35 Uhr (aktualisiert am 01.11.2026 16:39 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.