Unverbindlich anfragen Kostenlose Hotline 0800 8158158

Zuflussprinzip und die Ausnahmen

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Zuflussprinzip und die Ausnahmen

Einkünfte müssen dem richtigen Ermittlungszeitraum zugeordnet werden. Grundsätzlich gilt das System der Vereinnahmung und Verausgabung (§ 11 EStG). Beim Zuflussprinzip kommt es grundsätzlich auf das Erlangen der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über Wirtschaftsgüter (Zufließen) an. Demgegenüber steht das Abflussprinzip, bei dem es auf den Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über Wirtschaftsgüter (Abfließen) ankommt. Nach dem Zuflussprinzip werden nur die Einnahmen steuerlich berücksichtigt, die in dem Kalenderjahr auch tatsächlich zugeflossen sind. Zu- und Abflussprinzip dienen der vereinfachten Gewinnermittlung nach der Einnahmenüberschussrechnung. Die Liquidität wird hier am besten dargestellt. Allerdings können mit dem Zu- und Abflussprinzip Schwankungen des Zahlungsstromes nicht aufgefangen werden.

Deshalb gibt es von diesem strikten Zuflussprinzip eine ganze Reihe von Ausnahmen. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z. B. Renten, Zinsen und Mieten), die innerhalb von zehn Tagen vor oder nach Ende des Kalenderjahres fließen, sind dem Kalenderjahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzuordnen. Das gleiche gilt für Anschaffungs- und Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Diese sind nicht im Zeitpunkt des Abflusses in voller Höhe absetzbar, sondern unterliegen den geltenden Abschreibungsvorschriften. Besondere Abweichungen vom Zufluss- und Abflussprinzip erfordert der Abzug der Lohnsteuer. Laufender Arbeitslohn gilt in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem der Lohnabrechnungs- bzw. Lohnzahlungszeitraum endet.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Unternehmensart

Mandant werden

Wir bieten Ihnen eine fortlaufende steuerliche Beratung, erstellen Ihre Buchhaltung und Abschlüsse zu 100% digital und ortsungebunden.

Unternehmensart

Beratungsgespräch vereinbaren

Wir beantworten einmalige Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle.

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Direkt zum Formular

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück