Unverbindlich anfragen Kostenlose Hotline 0800 8158158

Geschätzte Lesezeit: 4 Min.

Ab dem 01. Juli 2022 findet die planmäßige Erhöhung des Mindestlohns auf 10,45 EUR/ Stunde von bislang 9,82 EUR/ Stunde statt. Damit erhöht sich der Mindestlohn um 6,42 %.

Ein Arbeitnehmer, der Vollzeit arbeitet und Mindestlohn erhält, verdient demnach ab dem 01. Juli 2022 1.812 EUR brutto/ Monat.

Minijobber

Minijobber können somit ab dem 01. Juli nur noch 43,07 Stunden/ Monat arbeiten, um die Geringfügigkeitsgrenze nicht zu überschreiten. Das entspricht 9,94 Stunden/ Woche. Arbeitgeber müssen hier dringend tätig werden und Änderungsverträge mit der entsprechenden Stundenreduzierung der geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer erstellen.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Alle Informationen finden Sie auch in unserem neuen Video!

Alle Informationen finden Sie auch in unserem neuen Podcast

Erneute Erhöhung des Mindestlohns

Ab dem 01. Oktober 2022 wird der Mindestlohn sogar nochmals erhöht. Ab dem 01.Oktober beträgt der Mindestlohn dann 12 EUR/ Stunde. Diese Mindestlohnhöhe entspricht ungefähr 60 Prozent des Medianlohns in Deutschland – eine Richtgröße, die im europäischen Diskurs für einen angemessenen Mindestschutz empfohlen wird. Die nächste Anpassung wird dann erst wieder zum 01.01.2024 verhandelt.

Eine Vollzeitstelle (bei Mindestlohn) verdient entsprechend ab dem 01. Oktober 2.080 EUR/ Monat. Zum Vergleich: Zur Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015 mit 8,50 EUR/ Stunde, lag das Gehalt bei 1.474 EUR/ Monat. Das entspricht einem Anstieg des monatlichen Bruttogehalts von über 600 EUR/ Monat in nur 7 Jahren.

Dynamische Minijobgrenze

Mit der zweiten Anpassung des Mindestlohns im Oktober 2022, wird die Geringfügigkeitsgrenze der Minijobber in eine dynamische Geringfügigkeitsgrenze umgewandelt. Die dynamische Grenze richtet sich nach dem jeweils aktuell gültigen Mindestlohn und nach einer 10- Stunden-Woche. Ab Oktober liegt die Geringfügigkeitsgrenze dann bei 520 EUR/ Monat.

Die Formel zur Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze lautet wie folgt:

(10 Wochenstunden x 13 Wochen / 3 Monate) x 12 EUR/ Stunde = 520 EUR/ Monat

Ein Minijobber kann ab dem 1. Oktober 2022 folglich maximal 43,33 Stunden pro Monat arbeiten. Sollte der Mindestlohn abermals steigen, passt sich die Geringfügigkeitsgrenze automatisch entsprechend der zuvor genannten Formel an.

Das Kabinett hat sich vorgenommen zu prüfen, wie durch eine elektronische und manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnung die Durchsetzung des Mindestlohns weiter verbessert werden kann, ohne dass insbesondere kleine Unternehmen durch die Anschaffung von Zeiterfassungssystemen belastet werden. Eventuell soll eine digitale Zeiterfassungsanwendung, die den Arbeitgebern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden kann, entwickelt werden.

Dynamische Midijobgrenze

Die Midijobgrenze wird ab Oktober 2022 aufgrund der Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze ebenfalls angepasst. Sie wird demnach von 1.300 EUR/ Monat auf 1.600 EUR/ Monat angepasst. Die Untergrenze beginnt dann bei 520,01 EUR/ Monat.

Die Formel zur Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahme, nach der sich der Gesamtbeitrag für jeden Versicherungszweig bemisst, wird angepasst. Gleichzeitig wird eine neue Formel allein zur Berechnung der Arbeitnehmeranteile eingeführt. Der Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung wird oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen. Das soll die Midijobber weiterhin vor hohen Sozialversicherungsbeiträgen schützen.

Übergangsfristen für Midijobber

Für die zum jetzigen Zeitpunkt eingestuften Midijobber mit einem Gehalt zwischen 450,01 EUR/ Monat und 520 EUR/ Monat wurde eine Bestandsschutzregelung bis zum 31.12.2023 aufgenommen. Demnach können Sie bis Ende 2023 weiterhin versicherungspflichtig bleiben, ohne das Entgelt auf mindestens 520,01 EUR/ Monat anzuheben. Danach muss das Gehalt auf mind. 520,01 EUR/ Monat erhöht werden, um weiterhin versicherungspflichtig zu bleiben. Geschieht dies nicht, wird der Job ab 01.01.2024 zu einem Minijob umgewandelt.

Beispiel zur Berechnung des neuen Gehalts

Ein Arbeitnehmer soll 12 EUR/ Stunde erhalten und 30 Stunden/Woche arbeiten.

ACHTUNG: Bitte multiplizieren Sie die Wochenstunden nicht mit 4 Wochen pro Monat. Nicht jeder Monat hat genau 4 Wochen, daher kann es hierbei zu Mindestlohnunterschreitungen kommen.

Jeder Monat hat eine unterschiedliche Anzahl von Arbeitstagen. Daher gibt es die offizielle Vorgabe der Sozialversicherung mit einem 13-Wochen-Zeitraum (für 3 Monate) hochzurechnen.

Die Formel lautet wie folgt:

Wöchentliche Arbeitszeit x 13 Wochen / 3 Monate = Monatsarbeitszeit im 13-Wochenschnitt

Die errechnete Monatsarbeitszeit (130 Stunden) kann dann mit dem Stundenlohn multipliziert werden, um das Gehalt zu berechnen. Im Beispiel sind es 130 Monatsstunden á 12 EUR Stundenlohn, also insgesamt 1.560 EUR brutto/ Monat.

Sie haben Fragen bzgl. der neuen Regelungen im Bereich des Mindestlohns? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Unsere Lohnexperten beraten Sie gerne.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Unternehmensart

Mandant werden

Wir bieten Ihnen eine fortlaufende steuerliche Beratung, erstellen Ihre Buchhaltung und Abschlüsse zu 100% digital und ortsungebunden.

Unternehmensart

Beratungsgespräch vereinbaren

Wir beantworten einmalige Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle.

Welche Art von Unternehmen betreiben Sie?

Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[0] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[1] }
Unternehmensart
${ messageValues.businesstype[2] }

Sie haben ein anderes Anliegen? Schreiben Sie uns.

Welche Rechtsform hat Ihr Unternehmen?

Rechtsform
${ messageValues.businessform[0] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[1] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[2] }
Rechtsform
${ messageValues.businessform[3] }

Wie viele Mitarbeiter haben Sie?

Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[0] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[1] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[2] }
Mitarbeiteranzahl
${ messageValues.employees[3] }

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[0] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[1] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[2] }
Jährlicher Umsatz
${ messageValues.revenue[3] }

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung des Termins an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics)
Zurück