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Als Definitivsteuer wird eine Steuer dann bezeichnet, wenn Sie bei keiner anderen Steuer angerechnet werden darf, also definitiv vom Steuerpflichtigen bezahlt werden muss.

Die Definitivsteuer

Körperschaftsteuer als Definitivsteuer

Als Beispiel für eine Definitivsteuer kann die Körperschaftsteuer genannt werden. Bis 2001 wurde die gezahlte Körperschaftsteuer einer Kapitalgesellschaft bei der Berechnung der Einkommensteuer eines Gesellschafters dieser Kapitalgesellschaft berücksichtigt und auf die zu zahlende Einkommensteuer angerechnet. Nachdem der Gesetzgeber 2001 das so genannte Halbeinkünfteverfahren (seit 2008 Teileinkünfteverfahren) eingeführt hat, darf die Körperschaftsteuer nun nicht mehr auf die Einkommensteuer des Gesellschafters angerechnet werden. Dafür werden aber nur noch 60% (bis 2008 50%) der Einkünfte aus Kapitalvermögen zum zu versteuernden Einkommen des Gesellschafters hinzugerechnet. Demnach ist die Körperschaftsteuer seit 2001 eine von der Kapitalgesellschaft zu tragende Definitivsteuer.

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Lohnsteuer als Definitivsteuer

Als Definitivsteuer kann auch die Lohnsteuer bezeichnet werden, wenn der Steuerpflichtige keine Einkommensteuererklärung abgibt. In diesen Fällen gilt die abgeführte Lohnsteuer als definitiv gezahlt. Auch die pauschalierte Lohnsteuer ist als Definitivsteuer anzusehen. Einkommen, auf welches pauschalierte Lohnsteuer gezahlt worden ist, muss nicht mehr in de Einkommensteuererklärung angegeben werden und wird nicht mehr dem individuellen Steuersatz des Arbeitnehmers unterworfen.

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