Am 7. August 2025 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zum Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung beschlossen. Die Regelungen gelten nicht für alle Unternehmen, sondern nur für bestimmte Wirtschaftsbereiche, die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannt werden. Neu im Fokus der Schwarzarbeitsbekämpfung: Friseur-, Kosmetik- und Nagelstudios. Kernpunkte sind Sofortmeldepflicht vor Arbeitsbeginn, Ausweispflicht für Beschäftigte, digitalisierte Prüfungen mit Zugriff auf digitale Geschäftsunterlagen sowie automatisierte Datenanalysen zur schnelleren Risikoerkennung. Kontrollen werden risikoorientiert verstärkt; rechtstreue Betriebe sollen entlastet werden.
Mit unserer Expertise als Online Steuerberatung, stehen wir an Ihrer Seite und beraten Sie umfassend zu Ihren Fragen rund um das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG).
Wer ist vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz betroffen?
Der Branchenkatalog in § 2a SchwarzArbG umfasst derzeit unter anderem:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe (z. B. Hotels, Restaurants, Bars)
- Personenbeförderung (Taxi, Mietwagen, Busunternehmen)
- Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Forstwirtschaft (bisher – entfällt künftig)
- Gebäudereinigung
- Messebau
- Fleischerhandwerk (bisher – entfällt künftig, nicht zu verwechseln mit industrieller Fleischverarbeitung)
- Pflegedienstleistungen
- Sexualdienstleistungen
- Schlachtung und Fleischverarbeitung
- Abfallwirtschaft
- Bestimmte Handwerksbetriebe
Neu ab Inkrafttreten des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Friseurhandwerk, Kosmetikstudios, Nagelstudios
Nur Betriebe in diesen Bereichen müssen die verschärften Mitführungs-, Melde- und Dokumentationspflichten, in folge des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes erfüllen.
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Anfrage stellenErweiterter Branchenkatalog: Neu hinzu und gestrichen
Neu aufgenommen:
- Friseurhandwerk
- Kosmetikstudios
- Nagelstudios
Entfallen:
- Forstwirtschaft
- Fleischerhandwerk (Handwerksbetriebe)
Sofortmeldepflicht & Ausweispflicht
Arbeitgeber in den betroffenen Branchen müssen neue Beschäftigte unmittelbar vor Arbeitsbeginn elektronisch bei der Deutschen Rentenversicherung anmelden (Sofortmeldepflicht). Die Meldung enthält Name, Versicherungsnummer, Betriebsnummer, Beschäftigungsbeginn.
Beschäftigte müssen während der Tätigkeit Ausweise (Personalausweis/Pass) mitführen und vorzeigen. So kann die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) die Identität direkt vor Ort prüfen.
Digitalisierte Prüfungen & automatisierte Datenanalyse
Die FKS erhält Zugriff auf digitale Geschäftsunterlagen auch außerhalb des Unternehmenssitzes und kann damit Prüfungen flexibler durchführen.
Praktische Konsequenz: Auch wenn das Gesetz keine ausdrückliche Pflicht formuliert, Unterlagen digital vorzuhalten, ist dies faktisch erforderlich, um der FKS im Prüfungsfall sofort Zugriff gewähren zu können. Betriebe, die nur Papierunterlagen haben, riskieren Verzögerungen, formale Beanstandungen und erhöhten Prüfungsaufwand. Als Steuerberater für Ihre Lohnbuchhaltung empfehlen daher dringend, relevante Dokumente – von Arbeitszeitnachweisen bis zu Verträgen – digital und strukturiert zu archivieren.
Die automatisierte Datenanalyse soll helfen, Risiken und Auffälligkeiten der Schwarzarbeit schneller zu erkennen sowie Subunternehmerketten und Scheinfirmen leichter aufzudecken.
Unsere kritische Einschätzung als Online Steuerberater:
Der Gesetzesentwurf sagt nicht, ob und in welchem Umfang diese Analysen KI-gestützt sind und ob ein solches Analyseergebnis allein als Grundlage für eine Prüfung oder gar für Sanktionen ausreicht. Aus unserer Sicht, als Online Steuerberater, muss transparent offengelegt werden, wie eine solche KI-Analyse zu ihrem Ergebnis kommt. Als Steuerberater für Ihre Lohnbuchhaltung stehen wir Ihnen bei allen Fragen mit unserer Expertise zur Seite.
Gerade in der Gastronomie zeigt sich, dass die Hinzuschätzung von Umsätzen allein auf Basis statistischer Verfahren rechtlich umstritten ist. Der BFH deutet an, dass solche Verfahren nicht allein eine Schätzung rechtfertigen. Es bleibt abzuwarten, wie Gerichte mit den neuen Analysen umgehen – und wie diese gegebenenfalls angefochten werden können.
Risikoorientierte Prüfungsschwerpunkte
im Hinblick auf die Schwarzarbeitsbekämpfung, konzentriere sich die FKS künftig stärker auf Problembranchen und -betriebe. Rechtstreue Unternehmen sollen dabei entlastet werden. Wie „Rechtstreue“ genau festgestellt wird, bleibt allerdings offen.
Praxisnah empfiehlt sich: Meldungen fristgerecht, Ausweispflichten einhalten, Dokumentation lückenlos führen.
Änderungen der Strafprozessordnung
Die FKS darf künftig eigenständig gegen Sozialleistungsbetrug ermitteln, vom Beginn bis zum Abschluss, ohne zwingende Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Telekommunikationsüberwachung ist möglich, aber nur mit richterlichem Beschluss.
Änderungen im Zollfahndungsdienstgesetz
Die FKS und die Hauptzollämter werden direkt an den polizeilichen Informationsverbund angebunden. Das ermöglicht schnelleren Informationsaustausch mit Polizei und Behörden.
Änderungen im Mindestlohngesetz
In bestimmten Branchen, etwa dem Friseurhandwerk, müssen Arbeitszeiten täglich, zeitnah und lückenlos dokumentiert werden. Auch Arbeitsverträge, Vergütung, Qualifikationen und Genehmigungen sind mindestens 2 Jahre aufzubewahren.
Finanzielle Dimension: Hohe Investitionen – unklarer Nettoeffekt
Im Bundeshaushalt entstehen in den ersten vier Jahren zusätzliche Ausgaben von rund 474 Mio. Euro. Erwartet werden Mehreinnahmen für Bund, Länder und Sozialkassen – genaue Zahlen liegen nur für Bund und Länder vor und zeigen, dass in den ersten Jahren ein Defizit bleibt.
Unsere Bewertung:
-Kurz- bis mittelfristig gleichen die erwarteten Einnahmen die Kosten nicht vollständig aus.
-Langfristig könnten die Einnahmen steigen, die Bilanz bleibt aber unsicher.
Das Ziel, rechtstreue Unternehmen vor unfairem Wettbewerb zu schützen, ist nachvollziehbar. Gleichzeitig können zusätzliche Kontrollen rechtstreue Betriebe belasten, wenn kleine formale Fehler zu Vorwürfen führen. Als Steuerberater für Ihre Lohnbuchhaltung stehen wir an Ihrer Seite und beraten Sie zu Ihren Fragen.
Rückgang der Steuerprüfungen
Parallel zeigt sich: Steuerprüfungen sind in den letzten zehn Jahren um fast 60 % zurückgegangen. Kleine Betriebe werden rechnerisch nur alle 38 Jahre, Kleinstbetriebe sogar alle 150 Jahre geprüft.
Was Betriebe in den betroffenen Branchen jetzt tun sollten
1. Sofortmeldepflicht technisch umsetzen
2. Ausweispflicht intern sicherstellen
3. Dokumentation lückenlos führen
4. Digitale Unterlagen vollständig vorhalten
5. Subunternehmerketten prüfen
6. Kassendaten revisionssicher speichern
Beratung für betroffene Betriebe
Als Steuerberater für ihre Lohnbuchhaltung helfen wir Unternehmen bei Meldeprozessen, Dokumentationsabläufen und digitaler Archivierung, damit keine Risiken bei einer Betriebsprüfung oder Prüfung der FKS bestehen. Jetzt unverbindliches Gespräch bei uns als spezialisierte Online Steuerberatung anfordern.
FAQ: Branchen & Pflichten im Überblick
Welche Branchen sind betroffen?
Baugewerbe, Gastronomie & Beherbergung, Personenbeförderung, Transport & Logistik, Schaustellergewerbe, Forstwirtschaft* (entfällt), Gebäudereinigung, Messebau, Fleischerhandwerk* (entfällt), Pflegedienste, Sexualdienstleistungen, Schlachtung & Fleischverarbeitung, Wach- & Sicherheitsgewerbe, Abfallwirtschaft, bestimmte Handwerksbetriebe,
neu: Friseur-, Kosmetik- und Nagelstudios.
Ab wann gilt die Sofortmeldepflicht?
Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Nach aktuellem Stand ist mit einem Inkrafttreten im August 2025 zu rechnen.
Müssen Unterlagen jetzt zwingend digital vorliegen?
Eine ausdrückliche Pflicht nennt der Entwurf nicht – faktisch wird die digitale Vorhaltung aber notwendig, da die FKS auch ortsunabhängig auf Unterlagen zugreifen kann.
Sie haben noch weitere Fragen? Als Steuerberater für Ihre Lohnbuchhaltung stehen wir an Ihrer Seite und beraten Sie umfassend zu all Ihren Fragen.
Podcast-Folge:
Hören Sie sich auch die Folge aus dem Podcast "Sei doch nicht besteuert" mit Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und mir zum Thema gewerblicher Grundstückshandel an.

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