Blog

Finanzamt als Behörde der staatlichen Finanzverwaltung

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 30.10.2018 2 Min. Lesezeit
  • Home
  • Blog
  • Finanzamt als Behörde der staatlichen Finanzverwaltung

Zum Begriff des Finanzamtes

Bei dem Finanzamt handelt es sich um eine Behörde der staatlichen Finanzverwaltung. Oberster Dienstherr der dort beschäftigten Mitarbeiter ist das Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes.

Einmalanfrage

Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?

Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Schildern Sie uns Ihr Problem

Aufgaben des Finanzamtes

Das jeweilige Finanzamt vor Ort ist normalerweise für die Erhebung und Festsetzung der Steuern zuständig. Hierzu gehört etwa die Einkommenssteuer, die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Körperschaftssteuer. Hier ist das Finanzamt vor allem für die Bearbeitung der vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärung zuständig. Es erlässt – beispielsweise auf der Grundlage des Einkommenssteuergesetzes (EStG), des Umsatzsteuergesetzes (UStG), des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) oder des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) einen Steuerbescheid, gegen den der Steuerpflichtig innerhalb von einem Monat Einspruch einlegen kann.

Wofür das Finanzamt nicht zuständig ist

Das Finanzamt ist unter anderem nicht für die Erhebung von Zöllen und Verbrauchssteuern zuständig. Verbrauchssteuern sind bundesweit unter anderem die Stromsteuer, die Alkopopsteuer, die Energiesteuer und die Tabaksteuer. Hinzu kommen Steuern, die nur in einigen Bundesländern erhoben werden.

Sollten Sie weitere Fragen zu den Aufgaben und den Umgang mit dem Finanzamt haben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 30.10.2018 12:40 Uhr (aktualisiert am 17.06.2022 17:00 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.