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Grundbesitzwert – Grundlage bei Erbschaft und Schenkung

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 06.09.2019 2 Min. Lesezeit
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Grundbesitzwert – Grundlage bei Erbschaft und Schenkung

Der Grundbesitzwert wird nach §§ 145 - 150 BewG ermittelt und dient als Grundlage für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. In bestimmten Ausnahmefällen wird er auch bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer zugrunde gelegt.

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Grundbesitzwert bei unbebauten Grundstücken

Bei der Berechnung des Grundbesitzwertes ist generell zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken zu unterscheiden. Bei unbebauten Grundstücken wird der Grundbesitzwert auf der Grundlage des Bodenrichtwertes ermittelt. Er beträgt 80 % des Bodenrichtwertes. Dieser Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Wert, der durch Gutachter für ein bestimmtes Gebiet (Bebauungsgebiet) ermittelt wurde und immer für ein Jahr gültig ist.

Grundbesitzwert von bebauten Grundstücken

Bei bebauten Grundstücken richtet sich der Grundbesitzwert nach der durchschnittlichen Jahresnettomiete der letzten drei Jahre vor der Bewertung. Der Grundbesitzwert beträgt hier das 12,5-fache der Jahresnettomiete. Es besteht die Möglichkeit, den Grundbesitzwert aufgrund des Alters der Immobilie abzumindern. Für jedes Jahr kann man 0,5 % ansetzen, höchstens jedoch 25 %. Bei der Bewertung von Ein- und Zweifamilienhäusern ist dieser so ermittelte Grundbesitzwert um 20 % zu erhöhen.

Übersteigt der Wert des unbebauten Grundstückes den Wert des bebauten, dann ist in jedem Fall der Wert des unbebauten Grundstückes (also der höhere Wert) anzusetzen.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 06.09.2019 10:22 Uhr

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