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Influencer Steuern 2025: Steuersetup für Content Creator

Geschätzte Lesezeit: 5 Min.

Als Influencer, Content Creator oder YouTuber stehst du vor einzigartigen steuerlichen Herausforderungen. Unser Experten-Guide zeigt dir, wie du mit dem richtigen Steuersetup tausende Euro sparen kannst und welche steuerlichen Vorteile sich durch die Bewertung deines Namensrechts ergeben. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechtsform für Influencer die beste ist und wie du dein Namensrecht steuerlich optimal nutzen kannst.

Influencer Steuern 2025

Welche Rechtsform ist für Influencer steuerlich am vorteilhaftesten?

Die Wahl der richtigen Rechtsform entscheidet maßgeblich über deine Steuerbelastung als Influencer. Je nach Einnahmenhöhe und Geschäftsmodell gibt es unterschiedliche Optionen:

Für Einsteiger und Influencer mit mittlerem Einkommen

Wenn du als Influencer jährliche Gewinne bis etwa 80.000 Euro erzielst, ist das Einzelunternehmen in der Regel die optimale Wahl. Die Vorteile:

  • Geringer Verwaltungsaufwand bei der Buchhaltung und den Steuererklärungen
  • Einfache Gewinnermittlung durch die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
  • Moderate Steuerbelastung, da du unter dem Spitzensteuersatz von 42% bleibst, solange der Gewinn nicht stark über 80.000 Euro steigt (da man in der Steuererklärung noch Krankenversicherungsbeiträge und den Grundfreibetrag abziehen kann)

Kurz gesagt: Für Influencer mit überschaubaren Einnahmen bietet das Einzelunternehmen das beste Verhältnis zwischen Steuerbelastung und administrativem Aufwand.

Tipp: Unsere auf Influencer Steuerberatung spezialisierten Steuerberater unterstützen dich bei der Optimierung deiner Einnahmenüberschussrechnung und zeigen dir, welche Betriebsausgaben du als Influencer geltend machen kannst. Jetzt einen Termin vereinbaren

Für etablierte Influencer mit höherem Einkommen

Bei steigenden Gewinnen kann der Wechsel zur GmbH für Influencer erhebliche steuerliche Vorteile bringen. Die wichtigsten Steuervorteile dieser Rechtsform:

  • Pauschale Steuerbelastung von ca. 30% (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag) – dieser niedrigere Steuersatz gilt jedoch nur für Gewinne, die im Unternehmen verbleiben (Thesaurierung) und nicht an dich als Gesellschafter ausgeschüttet werden
  • Steuergestaltung durch Geschäftsführergehalt: Durch Zahlung eines angemessenen Geschäftsführergehalts kann die Steuerbelastung der GmbH verringert werden, da das Gehalt als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Zudem können steuerbegünstigte Gehaltsbestandteile wie bei normalen Angestellten (z.B. 50 € Sachbezug monatlich, betriebliche Altersvorsorge, E-Bike-Leasing) genutzt werden, womit jährlich ein erheblicher Steuerbetrag gespart werden kann

Influencer Steuern 2025

Zukunftsoption: Option zur Körperschaftsbesteuerung

Ein interessanter Ausblick für Influencer: Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag eine Option für Einzelunternehmer, sich wie eine Kapitalgesellschaft besteuern zu lassen. Diese Option würde dir ermöglichen:

  • Von den Steuervorteilen einer GmbH zu profitieren (ca. 30% Steuerbelastung)
  • Gleichzeitig die einfachere Rechtsform des Einzelunternehmens beizubehalten
  • Keine Pflicht zur Offenlegung deiner Bilanzen

Möchtest du als Influencer aktuell von einem Einzelunternehmen zur GmbH wechseln, könnte es sinnvoll sein, diese Entwicklung abzuwarten und dich frühzeitig durch eine Online-Steuerberatung mit Fokus auf Influencer beraten, bevor du dich für eine Rechtsform entscheidest.

Unsere Empfehlung: Die steuerlichen Rahmenbedingungen für Influencer ändern sich stetig. Als erfahrene Online-Steuerberatung bleiben wir für dich am Puls der Zeit und informieren dich proaktiv über neue steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Jetzt beraten lassen.

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Wie du als Influencer durch dein Namensrecht erheblich Steuern sparen kannst

Die wenigsten Influencer wissen, dass sie durch ihr Namensrecht einen erheblichen Steuervorteil generieren können. Besonders relevant ist diese Steuergestaltung, wenn du deinen Social-Media-Account bereits vor deiner Selbstständigkeit aufgebaut hast.

BFH-Urteil macht Namensrechte steuerlich nutzbar

Gute Nachrichten für Influencer: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 12.6.2019 – X R 20/17 eine wichtige Entscheidung für Content Creator getroffen. In einfachen Worten: Dein Name als Influencer hat einen wirtschaftlichen Wert, der steuerlich genutzt werden kann.

Was hat der BFH genau entschieden? Der kommerzialisierbare Teil eines Namensrechts einer Person – also der Teil deines Namens, mit dem du als Influencer Geld verdienst – stellt ein einlagefähiges Wirtschaftsgut dar.

Was bedeutet das für dich als Influencer?

  • Du kannst dein Namensrecht als Vermögenswert in dein Unternehmen einbringen
  • Dieser Wert kann über mehrere Jahre abgeschrieben werden und mindert dadurch deinen steuerpflichtigen Gewinn
  • Wichtig: Diese steuerliche Gestaltung funktioniert nur, wenn dein Namensrecht bereits vor Beginn deiner Selbstständigkeit einen messbaren Wert hatte – zum Beispiel, weil du schon als Angestellter eine hohe Sichtbarkeit aufgebaut hast oder in anderer Funktion bekannt warst

In der Praxis heißt das: Wenn du schon vor der Gründung deines Unternehmens einen erfolgreichen Social Media Account hattest, kannst du diesen als Wirtschaftsgut mit einem bestimmten Wert in dein Unternehmen einlegen. Diesen Wert darfst du dann jährlich anteilig von deinem Gewinn abziehen, was deine Steuerlast erheblich senken kann.

Auch die Finanzverwaltung hat diese Möglichkeit bestätigt und verweist in ihren Hinweisen H. 5.5 „Namensrechte" auf das BFH-Urteil. Sie erkennt an, dass der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts ein abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut darstellt, das steuerlich genutzt werden kann.

Influencer Steuern 2025

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Dort zeigen wir dir, wann und warum Zahlungen an Influencer abgabepflichtig sind und welche strategischen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen!

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