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Spendenbescheinigung

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 01.05.2018 2 Min. Lesezeit

Spendenbescheinigung

Spenden sind steuerlich zu berücksichtigen. Zumindest wenn alles richtig läuft. D.h. die Spende muss zur Förderung mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Zwecke sein. Um die Spende bei der Einkommen-, Körperschaft- und/oder Gewerbesteuererklärung berücksichtigen lassen zu können benötigt der Spender jedoch einen Nachweis über die Spende. Die Spende in den Klingelbeutel während des Gottesdienstes kann damit nicht berücksichtigt werden. An die Spendenbescheinigung sind bestimmte Bedingungen geknüpft.

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Amtliche Zuwendungsbestätigung

Das Bundesfinanzministerium hat für die Spendenbescheinigung verbindliche Muster heraus gegeben, die zwingend verwendet werden müssen. Natürlich sind gewisse „Eigenarten“ erlaubt. So dürfen Textpassagen optisch hervorgehoben werden oder auch Kästchen zum Anhaken verwendet werden. Dagegen dürfen Danksagungen und Werbung nur auf der Rückseite angebracht werden. Sammelbestätigungen dürfen ausgestellt werden, aber nur unter gewissen Voraussetzungen, z.B. die Einzelaufstellung auf der Rückseite. Mitgliedsbeiträge an Vereine oder politische Parteien müssen gesondert ausgewiesen werden. Ebenso sind Aufwandsspenden gesondert aufzuführen. Für Sachspenden gibt es sogar ein eigenes Muster. Zwingend ist auf der Spendenbescheinigung auf die Haftung bei falscher Spendenbescheinigung hinzuweisen.

Vereinfachter Spendennachweis

Natürlich gibt es auch bei den Spendenbescheinigungen Ausnahmen. Bei Zuwendungen in Katastrophenfällen innerhalb einer bestimmten Frist und an einen bestimmten Empfänger (z.B. DRK für die Tsunami-Katastrophe) reicht der Kontoauszug mit der Abbuchung aus. Auch bei Spenden von bis zu 200 Euro ist der Kontoauszug als Spendenbescheinigung ausreichend.

Aus dem Beleg müssen der Name und die Kontonummer des Spenders und Spendenempfängers, der Betrag sowie der Buchungstag erkennbar sein.

Datenfernübertragung

Wenn der Spender zustimmt und seine Identifikationsnummer hierfür preisgibt können Spendenbescheinigungen auch elektronisch an das Finanzamt geschickt werden.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 01.05.2018 09:25 Uhr (aktualisiert am 19.07.2022 10:33 Uhr)

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