Handelsbilanz
Die Definition des Kaufmanns findet sich im Handelsgesetzbuch, kurz HGB. Hierin ist auch festgelegt, dass Kaufleute Bilanzen aufzustellen haben. Diese Bilanzen werden Handelsbilanzen genannt, da sie sich aus dem Handelsgesetzbuch ableiten. Daneben gibt es auch eine Steuerbilanz. Diese wird unter Berücksichtigung der Steuergesetze aufgestellt. Jedoch ist nach dem Maßgeblichkeitsgrundsatz die Handelsbilanz Grundlage für die Steuerbilanz. Noch vor Jahren war es möglich eine einheitliche Handels- und Steuerbilanz aufzustellen, indem die steuerlichen Wertansätze an die handelsrechtlichen Wertansätze angepasst wurden. Mittlerweile ist dies, gerade seit der Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes, kurz BilMoG, nicht mehr möglich. Für den Kaufmann ist nur die Aufstellung einer Handelsbilanz verpflichtend. Eine Steuerbilanz muss er nicht aufstellen. Für die Steuererklärung ist es ausreichend dem Finanzamt eine Handelsbilanz vorzulegen und das steuerliche Ergebnis hieraus rechnerisch abzuleiten.
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Schildern Sie uns Ihr ProblemAufstellung der Handelsbilanz
Die Handelsbilanz ist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) aufzustellen. Dabei ist zwar kein bestimmtes Buchführungssystem vorgeschrieben, die Buchführung muss aber so strukturiert sein, dass sich ein sachverständiger Dritter innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich verfolgen lassen. In der Handelsbilanz ist vorsichtig zu bewerten. „Der Kaufmann darf sich nicht reicher machen als er ist.“ Das heißt, Gewinne dürfen erst ausgewiesen werden, wenn sie realisiert wurden, während Aufwendungen bereits als Rückstellung oder Verbindlichkeit berücksichtigt werden.
Veröffentlichung der Handelsbilanz
Für Kapitalgesellschaften ist die Veröffentlichung der Handelsbilanz im elektronischen Bundesanzeiger vorgeschrieben. Dies muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres erfolgen, bei kapitalmarktorientierten Gesellschaften innerhalb von vier Monaten. Die einzureichenden Unterlagen sind abhängig von der Größe der Gesellschaft. Es sind jedoch zumindest der Jahresabschluss mit Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang einzureichen.