Blog

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter im Ausland

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 07.07.2022 2 Min. Lesezeit
  • Home
  • Blog
  • Gewinnausschüttungen an Gesellschafter im Ausland

Wenn eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) den Sitz in Deutschland hat und einen Geschäftsführer, der ebenfalls in Deutschland wohnhaft ist, handelt es sich bei Gewinnausschüttungen der GmbH um inländische Kapitalerträge. Für diese Kapitalerträge muss die GmbH die deutsche Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% einbehalten.

Dies gilt auch dann, wenn die Anteilseigner, die die Ausschüttung erhalten, im Ausland ansässig sind. Auch in diesem Fall muss die GmbH zunächst die deutsche Kapitalertragsteuer in voller Höhe von 25% einbehalten.

Dies erfolgt durch die Abgabe einer Kapitalertragsteueranmeldung durch die GmbH.

Doppelbesteuerungsabkommen

Wenn mit dem Staat in dem der Anteilseigner wohnt, beziehungsweise seinen Sitz hat, ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen wurde, kann die Kapitalertragsteuer gegebenenfalls reduziert werden.

Beispiel: Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern, wird die Quellensteuerberechtigung von Deutschland nach Art. 10 Abs. 2 Bs. a) DBA auf 15% begrenzt. Wenn ein Gesellschafter zu mehr als 10% an der GmbH beteiligt ist, wird die Quellensteuerberechtigung nach Art. 10 Abs. 2 Bs. n) DBA sogar auf lediglich 5% der Gewinnausschüttung beschränkt.

Dennoch muss die GmbH gem. § 50c Abs. 1 EStG zunächst die vollen 25% Kapitalertragsteuer einbehalten und abführen.

Unternehmen können in einem zweiten Schritt die Reduktion der Kapitalertragsteuer auf 5% (im Falle des genannten Beispiels) beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen (sog. Kapitalertragsteuererstattung nach § 50c Abs. 3 EStG). Hierdurch wird die deutsche Steuer von 25% auf die im DBA vorgesehene Steuerbelastung von 5% reduziert.

Unserer Erfahrung nach nimmt die Bearbeitung solcher Anträge aber eine lange Zeit in Anspruch. Für die Bearbeitung solcher Anträge, muss im Regelfall mit einer Wartezeit von mehreren Monaten gerechnet werden. Der Erstattungsbetrag wird von der deutschen Finanzverwaltung nicht verzinst.

Deutschland hat aktuell mit über 90 Staaten ein DBA geschlossen. Es ist daher wichtig zu prüfen, ob ein DBA vorliegt und wie dieses ausgestaltet ist.

Einmalanfrage

Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?

Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Schildern Sie uns Ihr Problem

Weitere Fragen?

Sie haben weitere Fragen zu Gewinnausschüttungen an Gesellschafter im Ausland? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und beraten Sie gerne.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 07.07.2022 15:58 Uhr (aktualisiert am 11.08.2022 11:25 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.