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Erklärung der Lohnsteuer

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 15.06.2018 2 Min. Lesezeit

Erklärung der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird in Deutschland auf Grundlage von § 38 des Einkommensteuergesetzes erhoben. Nach § 19 desselben Gesetzes unterliegen Einnahmen aus nicht-selbstständiger Arbeit dieser Art der Besteuerung. Als Steuerschuldner tritt der Arbeitnehmer auf, was die Lohnsteuer als direkte Besteuerung ausweist.

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Abhängigkeit von der Lohnsteuerklasse

Abhängig ist die Höhe der veranschlagten Lohnsteuer von der Lohnsteuerklasse, die sich auf ein sechsstufiges System stützt. Sie wird aufgrund des persönlichen Familienstandes eines jeden Arbeitnehmers festgesetzt. Die individuelle Lohnsteuerklasse ist auf der Steuerkarte vermerkt, die jährlich von der amtlichen Gemeindebehörde ausgestellt wird. Anhand der jeweiligen Steuerklasse werden, in einem monatlichen Intervall, die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer bei der Lohnabrechnung bemessen und direkt vom Brutto-Lohn abgezogen. Etwaige Freibeträge, die ebenfalls auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen sind, werden dabei berücksichtigt. Ein gesetzlicher Grundfreibetrag von 9.408 Euro gilt für jeden Partner innerhalb einer Ehegemeinschaft sowie ein Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro, eine Pauschale für Sonderausgaben von 36 Euro und eine Vorsorgepauschale, die sich nach dem Bruttolohn bemisst. Übersteigen die Ausgaben die genannten Pauschalbeträge, ist es möglich, über einen Antrag auf Einkommensteuerveranlagung diese Mehrleistungen geltend zu machen. Neben der individuellen Besteuerung anhand der spezifischen Lohnsteuerklasse tritt in Ausnahmefällen die Lohnsteuerpauschalisierung in Kraft. Diese beträgt, in Abhängigkeit von dem Beschäftigungsverhältnis, zwischen 2 und 30 % des Brutto-Einkommens.

Rückforderung im Lohnsteuer-Jahresausgleich

Da es sich um eine Quellensteuer handelt, wird der Betrag direkt vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet. Ebenso zeigt sich der Arbeitgeber für eine fristgerechte Anmeldung beim Betriebsstättenfinanzamt verantwortlich. Aus diesem Grund müssten, im Falle einer Beanstandung, etwaige Rechtsansprüche durch das zuständige Finanzamt gegenüber dem Arbeitgeber erfolgen. Sollten während des Kalenderjahres zu viel Steuern gezahlt worden sein, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese unter bestimmten Voraussetzungen nach Ablauf des Jahres im Zuge des Lohnsteuer-Jahresausgleichs zurückfordern. Bei Arbeitnehmern geschieht dies durch die Steuererklärung.

Zeitraum der Lohnsteuer

Als Zeitraum für die Anmeldung zur Lohnsteuer ist von Gesetzeswegen der Kalendermonat festgelegt worden – jedoch kann sich dieser erweitern. Das geschieht, wenn die gezahlte Lohnsteuer im zurückliegenden Kalenderjahr nicht mehr als 4.000 Euro betrug. In diesem Fall ist ein Anmeldezeitraum von einem Quartal vorgesehen.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 15.06.2018 18:32 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 11:55 Uhr)

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