Blog

Ausschüttungen bei einer GmbH

Dipl.-Kfm. Christian Gebert 23.10.2019 3 Min. Lesezeit

Ausschüttung aus einer GmbH

Werden die Gewinne einer GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet, erzielt der Gesellschafter damit Einkünfte, die er in seiner Einkommensteuererklärung versteuern muss.

Einmalanfrage

Haben Sie ein dringendes steuerliches Problem?

Dann mailen Sie uns! Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuerangelegenheiten, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Schildern Sie uns Ihr Problem

Einkünfte aus Kapitalvermögen

Grundsätzlich handelt es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen, solange die GmbH-Beteiligung im Privatvermögen gehalten wird. Dem Gesellschafter wird die Ausschüttung unter Einbehalt der Abgeltungssteuer ausgezahlt. In seiner Einkommensteuererklärung kann er dann berechnen lassen, ob die Abgeltungssteuer mit 25% oder sein persönlicher Einkommensteuersatz günstiger ist. Außerdem besteht für Gesellschaftern mit mindestens 25% der Anteile bzw. mit 1% der Anteile und Tätig werden für die Gesellschaft die Möglichkeit das Teileinkünfteverfahren zu wählen. Dann sind nur 60% der Ausschüttung zu versteuern. Allerdings dann zwangsläufig mit dem persönlichen Steuersatz. Außerdem kann der Gesellschafter dann Werbungskosten zu 60% geltend machen.

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Hält der Gesellschafter einer GmbH die GmbH-Anteile in seinem Einzelunternehmen, z.B. weil die GmbH ihm für sein Einzelunternehmen Umsätze vermittelt und die Anteile damit Betriebsvermögen sind, führen Gewinnausschüttungen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Die Einnahmen sind im Einzelunternehmen zu erfassen. Doch auch hier gelten die gleichen Regelungen, wie Abgeltungssteuer, persönlicher Steuersatz und Teileinkünfteverfahren.

Beherrschender Gesellschafter

Erhält ein beherrschender Gesellschafter, also mit Mehrheitsstimmrecht, eine Ausschüttung, gilt sie schon im Zeitpunkt der Beschlussfassung als zugeflossen. Die tatsächliche Auszahlung ist dann nicht mehr wichtig.

Auf Seiten der GmbH

Eine Gewinnausschüttung ist durch die Gesellschafterversammlung zu beschließen. Die Beschlussfassung wird auch später dem Finanzamt vorgelegt.

Die GmbH muss dann die Gewinnausschüttung wie beschlossen durchführen. Die Gesellschafter erhalten die Auszahlung unter Einbehalt der Abgeltungssteuer und des Solidaritätszuschlags. Hierüber sind Steuerbescheinigungen auszustellen. Dem für die GmbH zuständige Finanzamt ist eine Kapitalertragssteueranmeldung für den Monat der Ausschüttung einzureichen. Hierin werden die Ausschüttungen, die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag erklärt. Zu der Kapitalertragssteueranmeldung wird eine Kopie der Beschlussfassung beigefügt. Die Abgeltungssteuer und der Solidaritätszuschlag sind dann an das Finanzamt abzuführen.

Durch die Auszahlung der Netto-Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter und die Zahlung der Steuerbeträge an das Finanzamt ergibt sich dann die Brutto-Gewinnausschüttung, die in der Beschlussfassung festgehalten wurde.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert
Über den Autor Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Erstellt am 23.10.2019 08:58 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 17:29 Uhr)

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Wir beraten Sie gerne persönlich.

Kontakt

Ihr Steuerberater für Unternehmen, GmbHs und Selbstständige

Laufende Betreuung

Unverbindliches Angebot erhalten

Senden Sie uns Ihre Anfrage und wir melden uns in Kürze persönlich bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch lernen wir uns kennen, besprechen Ihren Bedarf und schauen gemeinsam, welche unserer Leistungen am besten zu Ihnen passen.

Anschließend erhalten Sie Ihr individuelles Angebot. Unkompliziert und ganz unverbindlich.

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
${ recommendation.join(', ') } Bitte wählen
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
Termin für Informationsgespräch wählen
Telefontermin am ${selectedSlot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}, ${selectedSlot.start|moment_format('HH:mm')} Uhr

Wählen Sie einen Telefontermin aus unseren Vorschlägen oder suchen Sie einen individuellen Termin.

${slot.start|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')} ${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')} Uhr
Individuellen Termin suchen
${selectedDay|moment_format('dd., DD.MM.YYYY')}

Freie Termine werden angefragt.

${slot.start|moment_format('HH:mm')} bis ${slot.end|moment_format('HH:mm')}
  • ${ error }
  • ${ error }
Einzelne Fragestellung

Einmalanfrage

Für einmalige Steuerfragen, Ihre Steuererklärung oder einzelne Beratungsfälle ohne langfristige Vertragsbindung.

Zur Einmalanfrage

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet. Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner.

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich: Ihr Steuerberater für Unternehmen

Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Regelmäßig die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.