eBay und die Umsatzsteuer
Normalerweise müssen nur „richtige“ Unternehmer von ihren Einkünften z.B. aus einer freiberuflichen Tätigkeit ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen. Anders bei den gewöhnlichen Steuerzahlern, die etwa als Arbeitnehmer tätig sind. Sie brauchen sich gewöhnlich nicht mit diesem Thema zu beschäftigen.
Wer hingegen hin und wieder Verkäufe über die Internet-Auktionsplattform eBay abwickelt, der muss aufpassen. Dies gilt auch, wenn es sich dabei um gebrauchte Gegenstände handelt. Zwar brauchen Privatleute normalerweise keine Umsatzsteuer abführen. Dies sieht jedoch dann anders aus, wenn sie aufgrund ihrer Verkäufe über eBay eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Hierzu müssen die Verkäufe nachhaltig genug erfolgen. Maßgeblich sind hier wieder einmal die Umstände des Einzelfalles. Abzustellen ist dabei vor allem auf Dauer und Intensität der ausgeübten Tätigkeit. Wichtig sind auch die Höhe der Entgelte sowie die Beteiligung am Markt. Wer nur ab und zu Gegenstände über eBay veräußert, braucht sich generell keine Sorgen zu machen.
Sollten sich noch weitere Fragen zu dem Thema eBay und Umsatzsteuer ergeben, hilft Ihnen das Team von steuerberaten.de gerne schnell und kompetent weiter.
Erstellt am 20.07.2018 15:20 Uhr (aktualisiert am 17.06.2022 16:33 Uhr) Autor: Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de
Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.
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