Blog

Fahrtkosten bei der Steuererklärung

Geschätzte Lesezeit: 2 Min.

Die Entfernungspauschale

Als Arbeitnehmer sollten Sie bei dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung vor allem an die Geltendmachung ihrer Fahrtkosten für den Weg zur Arbeitsstelle denken. Normalerweise können Sie dafür eine Pauschale in Höhe von 0,30 Euro Werbungskosten veranschschlagen. Dies gilt normalerweise unabhängig davon, mit welcher Art von Fahrzeug Sie zur Arbeit fahren. Dabei interessiert sich das Finanzamt bei der Fahrt mit dem Wagen nicht dafür, inwieweit Ihnen tatsächlich Fahrtkosten entstanden sind. Bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie gewöhnlich auch den vollständigen Betrag ansetzen. Behinderte Menschen können unter Umständen wählen, ob sie die Entfernungspsuchale oder ihre tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten veranschlagen. Das Gleiche gilt für Arbeitnehmer mit wechselnden Arbeitstätten. Im Rahmen von Dienstreisen dürden Sie ebenfalls Ihre tatsächlichen Fahrtkosten veranschlagen.

Einmalige Anfrage

Haben Sie eine dringliche, steuerliche Frage?

Dann mailen sie uns! Unsere Experten beantworten Ihre Steuerfragen, erstellen Ihre Steuererklärung oder beraten Sie hinsichtlich steuerlicher Einzelfälle. Garantiert schnell und unkompliziert.

Anfrage stellen

Doppelte Haushaltsführung

Fahrtkosten können von Arbeitnehmern ebenfalls im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bewerbungskosten

Stellensuchende können Ihre Bewerbungskosten als Werbungskosten verabschlagen. Dazu gehören auch Fahrtkosten – etwa für die Fahrt zum Vorstellungsgespräch, soweit der Arbeitgeber diese nicht erstattet. Der potentielle Arbeitgeber muss diese normalerweise erstatten. Anders ist das, soweit das Unternehmen vorher ausdrücklich mitteilt, dass es hierzu nicht bereit ist. Unter diesen Umständen sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit erkundigen, inwieweit diese die Fahrtkosten erstatten.

Selbstständige

Als Selbstständiger beziehungsweise Freiberufler können Sie Ihre Kosten für beruflich veranlasste Fahren als Betriebsausgaben veranschlagen.

Kindergeld

Soweit Ihre Kinder während Ihrer Ausbildung jobben und mit Ihrem Einkommen den Grenzbetrag überschreiten, kann die Geltendmachung ihrer Fahrtkosten gegenüber der Familienkasse sinnvoll sein. Denn diese Aufwendungen werden auf das erzielte Einkommen angerechnet, so dass Sie als Eltern den Anspruch auf das Kindergeld womöglich behalten.

steuerberaten.de CEO Christian Gebert

Erstellt am 26.10.2018 17:55 Uhr (aktualisiert am 13.06.2022 12:15 Uhr) Autor: Dipl.-Kfm. Christian Gebert Steuerberater, Geschäftsführer steuerberaten.de

Im Steuerrecht hat sich Christian Gebert auf Unternehmensumstrukturierungen, das internationale Steuerrecht und Umsatzsteuer spezialisiert. Unternehmen aus verschiedenen Branchen schätzen seine Expertise.

Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Die Inhalte spiegeln lediglich die Rechtslage zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar und können eine Steuer- und/oder Rechtsberatung im Einzelfall nicht ersetzen. Gerne können Sie sich bei Fragen direkt an unsere Kanzlei wenden.

Kontakt

Womit können wir Ihnen behilflich sein?

Wie hoch ist Ihr jährlicher Umsatz?

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[0] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[1] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[2] }

Jährlicher Umsatz

${ messageValues.revenue[3] }

Nähere Informationen zu Ihrem Unternehmen

Weiter

Wie können wir Sie erreichen?

  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ error }
  • ${ $validator.errors.first('visibleMessage') }
  • ${ error }
thumb up

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

Wir haben eine E-Mail mit der Bestätigung an ${confirmationMail} gesendet.
Sollten Sie diese Nachricht nicht erhalten, schauen Sie bitte auch in Ihren Spam-Ordner oder wenden Sie sich telefonisch an 0800 8158158 .

Wir bearbeiten Ihre Anfrage und werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Termin für Ihren Kalender herunterladen (.ics) Christian Gebert erklärt steuerberaten.de

Gemeinsam erfolgreich - Ihr Steuerberater für Unternehmen

Zurück
Immer top informiert

Zum Newsletter anmelden

Einmal im Monat die wichtigsten Fakten aus der Welt der Steuerberatung zusammengefasst.